Trotz Ferien – Bildungsministerium muss Hausaufgaben machen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stimmt der Vorlage des Bildungsministeriums zur Einführung der Teilzeit an Beruflichen Schulen auch weiterhin nicht zu. Das ließ Annett Lindner, Landesvorsitzende der GEW M-V, heute in einem Pressegespräch verlauten.

24.07.2009 Pressemeldung GEW Mecklenburg-Vorpommern

Das Lehrerpersonalkonzept (LPK), geschaffen um starken Schwankungen der Schülerzahlen in den einzelnen Schulartgruppen ohne Kündigung der Beschäftigten zu begegnen, soll nun auch auf die Teilzeitbeschäftigung an Beruflichen Schulen ausgedehnt werden. Grund sind die, nach Angaben des Bildungsministeriums, drastisch sinkenden Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen in den kommenden Jahren. Eine tatsächliche Analyse über die Nachfrage auf der einen und die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten auf der anderen Seite präsentierte das Ministerium nicht.

Mit Vorlage der Studie des Essener Bildungswissenschaftlers Klaus Klemm im Juni 2009 konnte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eindeutig belegen, dass zu diesem Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur Einführung einer Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Schulartgruppe 4 (Berufliche Schulen) besteht. Bei einer Schülerzahl von 30.580 Berufsschülerinnen und -schülern im Jahre 2015/16 entstünde laut dieser Studie ein Überhang von 35 Stellen landesweit. Dieser könnte durch den sinnvollen Einsatz von Personalmaßnahmen (Altersteilzeit, Vorruhestand) abgefangen werden.

Schon allein aus diesem Grunde würden entsprechende Regelungen zum heutigen Zeitpunkt ohne Not gefordert. Die Vorlage des Ministeriums enthält trotz mehrfacher Aufforderungen seitens der GEW keine verbindliche Zeitschiene zur Rückkehr in die Vollbeschäftigung. Diese soll erst noch erarbeitet werden. Doch die betroffenen Kolleginnen und Kollegen müssen aus Sicht der Bildungsgewerkschaft im Vorfeld einer Teilzeitvereinbarung die Konditionen ihrer zukünftigen Verträge kennen.

Zur Erinnerung: Der Beschäftigungsumfang bei Grundschullehrern liegt derzeit weit über dem, der vor der Einführung der Teilzeit galt. Eine Rückkehr in die Vollbeschäftigung wurde den Lehrerinnen und Lehrern, die sich seit dem Jahr 2000 in der Teilzeit befinden, bis heute nicht angeboten. Dies zeigt wie wenig verlässlich eine bloße Willenserklärung, ohne vorherige rechtliche Absicherung, durch die Landesregierung ist.

Hinzu kommt, dass die neu vorgeschlagenen Regelungen zum Jahresarbeitszeitmodell an Beruflichen Schulen die Beschäftigten gegenüber heute praktizierter Ausübung in Zukunft benachteiligen würden. Das Bildungsministerium wälzt mit seinem Vorschlag der Übernahme von Zeitrückständen das bestehende Planungsrisiko des Arbeitgebers auf die Arbeitnehmer ab. Denn anders als in der freien Wirtschaft handelt es sich hier nicht um Fehlstunden, die vom Arbeitnehmer zu verantworten sind.

"Hier muss das Bildungsministerium noch seine Hausaufgaben machen. Dennoch: Der Kündigungsschutz im Lehrerpersonalkonzept (LPK) ist für uns ein hohes Gut. Deshalb steht die GEW auch weiterhin zum LPK.", sagt Annett Lindner.

Verwunderlich findet die GEW darüber hinaus, dass im Ministerium plötzlich Wert auf die Unterschrift der Vereinbarungspartner gelegt wird. Dies war bisher nicht üblich. Außerdem sei es doch Praxis, dass lediglich etwas unterschrieben würde, mit dem man auch einverstanden sei. Insofern könne die Bildungsgewerkschaft hier gar nicht handeln. Die Drohung seitens der Verhandlungspartner, dass die GEW dann auch nicht am Tisch bei der Erarbeitung einer Zeitschiene säße, nimmt Annett Lindner gelassen: "Wir genießen eine hohe Anerkennung unter den Kolleginnen und Kollegen, das haben die letzten Wahlen zu den Personalräten und Gleichstellungsbeauftragten noch einmal eindrucksvoll gezeigt. Das Vertrauen werden wir nicht durch erzwungene Zustimmungen aufs Spiel setzen." Die GEW hatte bei den Wahlen im Mai knapp 72 Prozent der Sitze in den Personalräten auf allen Ebenen und 100 Prozent bei den Gleichstellungsbeauftragten gewonnen.


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