GEW-Erfolg vor dem BVerwG

Die GEW sieht im heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen Erfolg für die klagenden Lehrer, weil das Land NRW erneut über ihre Verbeamtungsanträge entscheiden muss. Die Gewerkschaft geht davon aus, dass eine große Zahl von Verbeamtungsanträgen von Lehrkräften, die wegen des Wegfalls des Mangelfacherlasses nicht mehr verbeamtet wurden, ebenfalls geprüft werden muss.

20.02.2009 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

"Künftig muss der Gesetzgeber selber regeln, welche Ausnahmen es von der gesetzlichen Altersgrenze im Beamtenverhältnis gibt. NRW muss dabei um seine Konkurrenzfähigkeit auf dem Lehrerarbeitsmarkt kämpfen", erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber. Regelungen wie der "Mangelfacherlass" könnten künftig nicht mehr vom Schulministerium erlassen werden.

GEW-Chef Meyer-Lauber sieht eine weitere Lösung in der Tarifpolitik: "Unser Einsatz für eine bessere Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte wird noch wichtiger. Unsere Kollegen wollen insbesondere die gleiche Bezahlung im Lehrerberuf, der Statuts allein hat geringere Bedeutung."


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