Landesregierung hat Antrag der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland auf Verleihung der Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt
"Die Landesregierung Baden-Württemberg hat den Antrag der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland auf Verleihung der Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid wurde den Zeugen Jehovas zugestellt". Das teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums am Mittwoch (16. Februar 2011) in Stuttgart mit.
16.02.2011 Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergDie Landesregierung sei nach umfassender Prüfung des Antrags zum Ergebnis gekommen, dass die Antrag stellende Religionsgemeinschaft die Verleihungsvoraussetzung der Rechtstreue nicht erfülle, erläuterte die Sprecherin. Sie beeinträchtige und gefährde die Grundrechte Dritter. Daher könne ihr auch bei Berücksichtigung ihrer eigenen Religionsfreiheit der privilegierte Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht verliehen werden.
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