Leistungsentgelt im Landesdienst

Die drei Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in NRW, ver.di, GEW und GdP, starten Anfang Juni 2008 Sondierungsgespräche mit dem Arbeitgeberverband des Landes NRW über die Verteilung des Leistungsentgelts. Bei den Sondierungsgesprächen geht es zunächst darum, die Konzepte des Landes zur Umsetzung des tariflichen Leistungsentgeltes zu erfahren. Danach wollen die Gewerkschaften eine gemeinsame Haltung zu diesem Thema beziehen.

06.05.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen

Im geltenden Tarifvertrag für die Länderbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (Uni-Kliniken, Ministerien, Verwaltungen, Polizei, Schule und Hochschule) ist festgelegt, dass 1% des Jahreseinkommens - je nach der Höhe des Monatstabellenentgelts ein Betrag von ca. 200,- bis 450,- € - entweder gleichmäßig verteilt oder nach einer Leistungsbemessung ausgezahlt wird. Die Modalitäten der Verteilung müssen in einem Landestarifvertrag zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und dem Arbeitgeberverband des Landes NRW einvernehmlich geregelt werden.

Der arbeitsorganisatorische Aufwand zur Ermittlung der Leistungsbemessung steht nur selten in Relation zum Erfolg. Motivation für gute Arbeit entsteht eher durch ein gutes Betriebsklima als durch ein Handgeld für einige wenige Beschäftigte, sind sich die drei Vorsitzenden der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst, Gabi Schmidt (ver.di), Frank Richter(GdP) und Andreas Meyer-Lauber (GEW) mit den Beschäftigten einig.

Auch sind die bisher gemachten Erfahrungen bei der betrieblichen Umsetzung des Leistungsentgeltes bei Bund und Kommunen wenig ermutigend. Bei einer Untersuchung der Gewerkschaft ver.di in NRW wurde festgestellt, dass das Leistungsentgelt vielfach nach einer Regelbeurteilung verteilt wird. Die Regelbeurteilung ist aber das schlechteste Instrument, weil sie sehr subjektiv geprägt ist und einer "Nasenprämie" Tür und Tor öffnet.


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