OVG-Beschluss: Schul-Aula muss NPD zur Verfügung gestellt werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde der Senatsbildungsverwaltung zurückgewiesen und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07.01.2011 bestätigt. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des OVG gibt es nicht. Damit steht endgültig fest, dass der NPD die Durchführung ihrer Veranstaltung am 15.01.2011 zu den bisher üblichen Bedingungen ermöglicht werden muss.
13.01.2011 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungDas OVG bestätigt die Bewertung des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die dargelegten personellen Probleme nicht überzeugen, und dass die geplante (Fest-)Veranstaltung unter das Parteienprivileg fällt.
"Ich bedauere, dass es rechtlich nicht zu verhindern ist, einer als rechtsextrem eingestuften Partei eine Berliner Schule als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen zu müssen", so Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner.
Keine Kommentare vorhanden