Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins: Kein Wettbewerbsvorteil durch Gesetzesbruch
Der Sortimenter-Ausschuss im Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt es, dass der Internetbuchhändler Amazon sich wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz einer anwaltlichen Abmahnung unterworfen hat und eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels leisten wird.
15.02.2008 Pressemeldung Börsenverein des Deutschen Buchhandels"Das Vorgehen von Amazon stellte eine eindeutige Wettbewerbsverletzung dar. Das Sortiment nimmt vorsätzliche Preisbindungsverletzungen nicht hin, die Wettbewerbsvorteile erbringen sollen. Der Börsenverein ahndet diese Verstöße ohne Ausnahme, um die Buchpreisbindung zu verteidigen und ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu wahren", sagt Heinrich Riethmüller, Vorsitzender des Sortimenter-Ausschusses.
Das Unternehmen Amazon hat den im Carlsen-Verlag erschienenen Top-Seller "Bis(s) zum Abendrot" bereits vor dem Erstverkaufstag zu einem niedrigeren Preis als den vom Verlag festgesetzten Endpreis zum Verkauf angeboten. Infolgedessen war Amazon vom Preisbindungstreuhänder der Verlage wegen Verletzung des Preisbindungsgesetzes abgemahnt worden. Ansprechpartner ist im Börsenverein Dr. Christian Sprang, Telefon 069 / 1306-313, E-Mail: .
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Web: http://www.boersenverein.de
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