VBE begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW
Der Verband Bildung und Erziehung NRW (VBE) sieht in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW und der damit verbundenen Begründung eine Stärkung des Beamtenstatus für Lehrer. "Wir begrüßen es als klärendes Signal", betont Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE.
07.03.2012 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWIn dem Verfahren ging es um eine verbeamtete Lehrerin, die Anfang 2009 an einem Warnstreik teilgenommen hatte. Das OVG NRW stellte heute klar, dass die Disziplinarverfügung ihres Dienstherren, eine Geldbuße von 1.500 Euro, recht-mäßig ist.
Die Frage, inwieweit der Beamtenstatus für Lehrer über diese Entscheidung hi-naus einem Verfassungsgebot unterliegt und welche Konsequenzen das hat, wird der VBE morgen vorstellen – dann präsentiert er die Ergebnisse eines Gutachtens von Prof. Dr. Wolfram Cremer (Ruhr-Universität Bochum) zum Verfassungsgebot für die Verbeamtung von Lehrern.
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