Ratgeber

Wann Ferienjobs sozialversicherungspflichtig sind

(red/ots) - Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, egal wie hoch der Verdienst ist.

10.07.2012 Artikel

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund jetzt hin. Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn lediglich eine "kurzfristige" Beschäftigung ausgeübt wird. Diese Art der Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage gearbeitet wird. Dass es nicht mehr wird, muss von vornherein festgelegt sein. Mehrere Beschäftigungen dieser Art während eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.

Dauert die Beschäftigung länger, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet, bleibt sie nur dann versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.


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