50 Jahre Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Morgen vor 50 Jahren ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), früher: für jugendgefährdende Schriften, zum ersten Mal zu einer Prüfsitzung zusammengetreten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine weisungsunabhängige, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnete Behörde. Aus Anlass dieses 50-jährigen Jubiläums würdigt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, die Arbeit der Bundesprüfstelle und zieht eine positive Bilanz: ''Die Bundesprüfstelle setzt sich seit nunmehr 50 Jahren mit großem Sachverstand und großer Ausgewogenheit für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Medieninhalten ein. Der Bundesprüfstelle und ihren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt mein aufrichtiger Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement.''

08.07.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesprüfstelle hat die Aufgabe, eine positiv aufbauende Jugendarbeit zu unterstützen und Kinder und Jugendliche von Medieneinflüssen fernzuhalten, die ihren Entwicklungsprozess negativ beeinflussen können. Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle trifft ein 12er-Gremium, das pluralistisch aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammengesetzt ist. Es entscheidet seit 50 Jahren darüber, ob ein Medium z.B. verrohend wirkt, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizt, den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlicht bzw. Frauen diskriminierend ist. Haben Medien einen solchen Inhalt, werden sie in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (so genannte ''Indizierung''). Die Indizierung eines Mediums hat zur Folge, dass es Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder in der Öffentlichkeit beworben werden darf.

Derzeit stehen in der Liste mehr als 5.300 jugendgefährdende Medien, darunter Druckerzeugnisse, Videofilme, Computer- und Videospiele, Tonträger und Internetangebote.

Bundesministerin Renate Schmidt erklärt anlässlich des 50. Jahrestages der ersten Prüfsitzung der Bundesprüfstelle: ''Kinder und Jugendliche benötigen einen gesellschaftlichen Rahmen von Werten und Normen, der ihnen auch im Medienbereich Orientierung bietet. Gesellschaft und Staat müssen Eltern in der Erziehung ihrer Kinder unterstützen, auch bei der Grenzziehung, welche Medieninhalte für ihre Kinder gefährdend sind.''

Das ''Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften'', die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Bundesprüfstelle, trat am 14. Juli 1953 in Kraft. Die Indizierung von Medien, die ein Wiederaufleben nationalsozialistischen Gedankenguts zum Ziel haben, zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundesprüfstelle. Als z.B. Mitte der 60er Jahre im Ausland erstmals eine größere Anzahl von Büchern erschien, die den Holocaust leugneten, hat die Bundesprüfstelle umgehend reagiert.

Seitdem Polizei, Zoll und Landeskriminalämter mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 bei der Bundesprüfstelle ein Indizierungsverfahren anregen können, wird die Grauzone knapp unterhalb der Strafbarkeit liegender ausländerfeindlicher, latent antisemitischer und pro nationalsozialistischer Musikerzeugnisse annähernd flächendeckend erfasst.

''Die Bundesprüfstelle wird den normativen Diskurs über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Medienfreiheit und Jugendschutz auch in Zukunft mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften führen'', sagt Elke Monssen-Engberding, die seit 1991 amtierende Vorsitzende der Bundesprüfstelle. ''Sie ist dabei auf das aktive gesellschaftliche Engagement angewiesen. Auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie alle Behörden können seit 1. April 2003 die Einleitung eines Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle veranlassen.''

Informationen finden Sie im Internet unter www.bundespruefstelle.de.


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