Betriebskostenbeteiligung bei Sportstätten:
Die Behörde für Bildung und Sport (BBS) und die Spitzen des Hamburger Sportbundes (HSB) haben sich auf ein gemeinsames Konzept zur Senkung der Betriebskosten der Hamburger Sporthallen und Sportplätze um 2,5 Millionen ? ab dem Haushaltsjahr 2006 geeinigt. Das 10-Punkte-Eckpunkte-Papier ist nach den Worten von Bildungs- und Sportsenatorin Alexandra Dinges-Dierig ein "eindrucksvolles Dokument der Bereitschaft des Hamburger Sports, an der Konsolidierung des Haushalts der Stadt mitzuwirken. Die Zukunft des Hamburger Vereinssports steht damit auf einer sicheren Grundlage."
21.12.2004 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Im Einzelnen sieht die Einigung vor:
- Die Betriebskostenbeteiligung beginnt mit dem Haushaltsjahr 2006, beträgt jährlich 2,5 Millionen ? und wird vorrangig durch Einsparungen bei den Betriebskosten und nachrangig durch eine Nutzungsgebühr erbracht.
- Die Nutzungsstunden von Kinder- und Jugendgruppen sind von der Betriebskostenbeteiligung befreit. Die Umsetzung dieses Grundsatzes erfolgt durch die Vorabfreistellung der von Kinder- und Jugendgruppen genutzten Stunden auf der Basis des Sportprogramms des nutzenden Vereins und der jährlichen Vergabe.
- Die Betriebskostenbeteiligung für Sportplätze wird durch die Übernahme des Betriebes durch Vereine erbracht. Das Modell sieht folgendes vor: Die Vereine erhalten grundsätzlich 90 % der bisherigen Betriebskosten und 50 % der bisherigen Personalkosten für die Sportplatzbetreuung (Basis Haushaltsansätze 2004). Der Hamburger Fußball-Verband übernimmt grundsätzlich die verbandsinterne Koordination.
- Bei der Betriebskostenbeteiligung für Sporthallen werden folgende Einsparpotentiale auf den Gesamtbetrag angerechnet:
a) Sofern die lokalen Gegebenheiten der einzelnen Schule eine grundsätzliche Schlüsselübergabe an die Mitbenutzer erlauben, wird an allen Standorten, an denen ab dem 1. Januar 2005 ein Hausmeister und/oder Hausarbeiter neu eingestellt wird und die Mitbenutzer zur Schlüsselübernahme bereit sind, ein Betrag von 50 % der durch die Schlüsselübergabe eingesparten Personalkosten (Basis Tarif 2004) auf die Betriebskostenbeteiligung angerechnet.
b) In einem Modellprojekt soll an ca. 25 Standorten erprobt werden, ob und wie sich Vereine und Verbände durch Eigenleistungen bezüglich ihres Betriebskostenanteils entlasten können. Der Verband für Turnen und Freizeit wird beauftragt, dies in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Sportbund durchzuführen.
c) Sofern Schulstandorte im Rahmen der Schulstandortplanung in den kommenden Jahren auslaufen oder geschlossen werden sollen, können geeignete dazugehörige Hallen an interessierte Vereine übergeben werden. Diese erhalten jährlich 90 % der bisherigen Betriebskosten sowie 50 % der auf Betreuung der Sporthalle entfallenden Personalkosten. Gegebenenfalls können solche Hallen auch in das oben genannte 25-Standorte-Projekt aufgenommen werden.
d) Der HSB wird mit seinem Ausschuss für Sportanlagen und seinem bestehenden Personal die Betreuung der Vereine und Verbände unterstützen, um die Realisierung dieser Einsparpotentiale zu optimieren.
5. Die Betriebskostenbeteiligung für Sporthallen wird ergänzend über eine Gebührentabelle erbracht. Die Gebühr beträgt für Erwachsenen-Gruppen 5,00 ? pro Stunde und Halleneinheit (Basis: Einfeldhalle); für Vereine, die als gemeinnützige Mitglieder dem HSB angehören, beträgt sie 2,50 ? pro Stunde und Halleneinheit für Erwachsenen-Gruppen.
6. Bei staatlichen Sportstätten, deren Betrieb nicht an HSB-Mitgliedsvereine/-verbände übergeben wurde, verbleibt die Zuständigkeit für den Betrieb, die Vergabe und die Gebührenerhebung grundsätzlich innerhalb der Hamburger Verwaltung.
7. Bei der Vergabe der Sportstätten hat die schulische Nutzung gemäß Stundentafel Vorrang. Alle anderen Nutzungszeiten werden gemäß der zwischen HSB und BBS vereinbarten Prioritätenfolge vergeben.
8. Zur Optimierung der Nutzung werden die Freie und Hansestadt Hamburg und der HSB eine generelle Neuvergabe der staatlichen Sportstätten durchführen. Der genaue Termin wird noch festgelegt.
9. Die Betriebskostenbeteiligung im Schwimmsport und im Eis- und Rollsport wird durch eine Reduzierung der hierfür vorgesehenen Haushaltsansätze des Jahres 2004 um 10 % erbracht. Diese Mittel werden den Fachverbänden zur Eigenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Gemeinsames Ziel der BBS und des HSB ist es, die Zukunft des Kinder- und Jugendschwimmens - sowohl in der Form der Nichtschwimmerausbildung als auch des Vereinssportes - dauerhaft zu sichern.
10. Sobald das Budgetziel durch Einsparungen und Nutzungsgebühren erreicht ist, wird dem HSB der Betrag, der 2,5 Millionen ? übersteigt, hälftig zurückgezahlt, um - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Vorschriften - neue Förderkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Bildungs- und Sportsenatorin Alexandra Dinges-Dierig: "Nach langen und intensiven Verhandlungen haben wir nun diese Einigung erzielt, deren Details jetzt von einer Projektgruppe aus Sportverbänden, Bezirken und Behörde weiterentwickelt werden. Ich danke der Sportbund-Spitze für die erfolgreiche Kooperation und setze jetzt auf die Bereitschaft aller Hamburger Vereinssportler, diesen Kompromiss in die Praxis umzusetzen".
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