Bildungsminister Metelmann: Neustrelitzer Fünftklässler so schnell wie möglich einen normalen Schulalltag ermöglichen!
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald über die Unrechtmäßigkeit der Ersatzschule "Schulzentrum Neustrelitz" sagte Bildungsminister Metelmann: "Es muss alles getan werden, damit die betroffenen Fünftklässler in Neustrelitz so schnell wie möglich einen geordneten Schulalltag aufnehmen und den versäumten Unterrichtsstoff zügig wieder aufholen können. Die Eltern wurden bereits in der vergangenen Woche darüber informiert, an welche Schulen ihre Kinder gehen können. Sie sollten im Interesse der Kinder die gerichtliche Entscheidung akzeptieren."
31.08.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernDas Verwaltungsgericht bestätigte eindeutig die Auffassung des Bildungsministeriums, dass grundlegende Genehmigungsvoraussetzungen für das "Schulzentrum Neustrelitz" als Ersatzschule nicht gegeben waren und auch nicht absehbar war, wann und ob sie erfüllt werden können. So bemängelte das Gericht u.a. fehlende Aussagen zum Schulkonzept, zu den Lehrkräften, zum Schulstandort, zur räumlichen Ausstattung oder auch zum Finanzierungskonzept.
Vielmehr sah das Gericht im Fall des "Schulzentrums" den Versuch, "dass lediglich die zum 01.08.2006 in Kraft getretenen Vorschriften des Schulgesetzes umgangen werden sollten. Das Schulgesetz sieht seit diesem Schuljahr 06/07 vor, dass mit dem längeren gemeinsamen Lernen die Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 an den Regionalen Schulen und nicht mehr am Gymnasium angesiedelt ist.
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