Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig zum Schulentwicklungsplan:

Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig hat heute dem Senat und der Öffentlichkeit die Empfehlungen der Bildungsbehörde für den Entwicklungsplan der zur Zeit 330 allgemeinbildenden Schulen bis zum Jahr 2015 vorgestellt.

02.11.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Danach wird vorgeschlagen

  • auf 23 Schulen zu verzichten, darunter 15 eigenständige Grundschulen, drei Grund-, Haupt- und Realschulen, zwei Haupt- und Realschulen ohne Grundschule und drei acht/neunstufige Gymnasien.
  • für 30 Schulen strukturelle Veränderungen bei Erhalt der Schule bzw. des Standorts vorzunehmen, darunter zum Beispiel die Schließung von Oberstufen (Sekundarstufe II) an Gesamtschulen, die Zusammenlegung einer Gesamtschule mit einer benachbarten bei Weiternutzung des Gebäudes oder die Veränderung an zwei Grundschulen, die Zweigstellen jeweils anderer Schulen werden sollen.

"Grundlage unserer Empfehlungen sind die Datenanalyse der Behörde und die über 450 Stellungnahmen, die wir dazu in den letzten Wochen erhalten haben. Die Sicherstellung der jeweiligen Schulversorgung in der Region oder das Prinzip 'Kurze Wege für die Kleinen' waren genauso unsere Leitlinien, wie die nötige Mindestgröße nach Schulform, die eine Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte und ökonomische Effizienz möglich macht", so die Bildungssenatorin.

Nach ersten Schätzungen der Behörde würde durch den Vollzug der Veränderungen eine einmalige Gestaltungs-Ressource von rund 16 Mio. ? zur Verfügung stehen, die im Haushalt der Bildungsbehörde für neue Herausforderungen verwandt werden könnte. Danach wäre jährlich mit einer Gestaltungs-Ressource von rund 4,5 Mio. ? durch Personalveränderungen zu rechnen.

Der weitere Ablauf der Schulentwicklungsplanung ist wie folgt vorgesehen: Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf richtet sich an dieselben Gremien und Organisationen wie die vorangegangene Standortanalyse. Stellungnahmen zu den Planungsvorschlägen können bis zum 7. Dezember 2004 berücksichtigt werden. Dieser Beratungszeitraum ist gewählt worden, um für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Schulen vor der Anmelderunde im März 2005 Antworten auf folgende Fragen zu geben:

  • Welche Schulen sollen nach den Vorstellungen der Behörde zum kommenden Schuljahr Eingangsklassen aufnehmen?
  • Für welche Schulen sind darüber hinaus im Planungszeitraum Veränderungen vorgesehen?

Nach Auswertung und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Behörde den Schulentwicklungsplan erstellen und Anfang Januar 2005 der Deputation, dann dem Senat vorlegen. Mit dem Schulentwicklungsplan wird zugleich das Ersuchen der Bürgerschaft beantwortet, die voraussichtlich im Februar beraten wird.

Für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans ist hinsichtlich der Schließung bzw. Zusammenführung von Schulen vorgesehen, dass an aufzugebenden Standorten keine neuen ersten, fünften, siebten oder elften Klassen mehr eingerichtet werden, so dass dort das Schulangebot in einer überschaubaren Zeit ausläuft. Bei der Verlagerung bestehender Züge an aufnehmende Standorte, sofern dies in Einzelfällen möglich ist, wird dafür Sorge getragen, bestehende Klassenverbände zu erhalten. In diesen Fällen werden gemeinsam mit den Elternvertretungen und den betroffenen Schulen vor Ort Lösungen erarbeitet.

Hinweis: In der Anlage (.pdf) finden Sie eine nach Bezirken gegliederte Liste der für Veränderungen empfohlenen Schulen, versehen mit einer kurzen Begründung.


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