Böger und Rupprecht unterzeichnen Gastschülerabkommen
Berlin und Brandenburg haben heute ein neues Gastschülerabkommen unterzeichnet. Damit haben der Berliner Bildungssenator Klaus Böger und der brandenburgische Bildungsminister Holger Rupprecht die Grundlage dafür geschaffen, dass mehr als 8 500 brandenburgische Schülerinnen und Schüler in Berlin zur Schule gehen können. Mit diesem Abkommen wird der gegenseitige Schulbesuch im jeweils anderen Bundesland im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht. Um das Saldo nicht zu vergrößern, muss für einen Schulbesuch im jeweils anderen Land ein wichtiger Grund vorhanden sein.
29.08.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungIn Anbetracht dieses Ungleichgewichts bei den Schülerzahlen verpflichtet sich Brandenburg in dem Abkommen, einen finanziellen Ausgleich an Berlin zu leisten: Für die Beschulung von brandenburgischen Schülerinnen und Schülern in Berlin erhält das Land Berlin im Jahr 2005 acht Millionen Euro. Ab 2006 wird Brandenburg jeweils zehn Millionen Euro jährlich zahlen.
Das Land Berlin sagt zu, bis zum Jahr 2008 225 brandenburgische Lehrerinnen und Lehrer in den Berliner Schuldienst zu übernehmen. Um welche Lehrkräfte es sich vornehmlich handeln wird, wie genau der Personaltransfer gestaltet werden soll, wird in einem gesonderten noch auszuhandelnden Ressortabkommen zwischen den für Bildung zuständigen Ressorts festgelegt werden.
Vertragsgrundlage sind die Schülerzahlen des Schuljahres 2003/2004, in dem per Saldo 7 393 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Berlin beschult wurden (Brutto: 8 564). Die Länder haben vereinbart, den Pauschbetrag anzupassen, wenn sich diese Schülerzahlen in den kommenden Schuljahren um mehr als 15 Prozent verändern.
Das Land Berlin hatte das alte Abkommen zum Ende des letzten Jahres zur Anpassung der Ausgleichszahlungen gekündigt. Dieses Abkommen sah zuletzt einen Erstattungsbetrag von jährlich rund 5,1 Millionen Euro vor. In der gemeinsamen Kabinettsitzung am 14. Januar 2005 haben die beiden Landesregierungen eine Erneuerung des Abkommens beschlossen.
Das neue Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008.
Böger und Rupprecht betonten: "Mit dem vorliegenden Abkommen, werden beim länderübergreifenden Schulbesuch Hemmnisse für Umzüge aus dem Land Berlin in das Land Brandenburg und umgekehrt beseitigt. Wir wollen die Freizügigkeit des länderübergreifenden Schulbesuchs in unserem einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum fördern. Das erhöht die Attraktivität der Region Berlin-Brandenburg und die Durchlässigkeit der Bildungssysteme in beiden Ländern.
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