Bundesministerin Renate Schmidt: Umsetzung des Urteils zu Pflegebeiträgen nicht gefährden

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erteilt den Plänen einzelner Sozialministerien eine Absage, die Pflegeversicherung noch in diesem Jahr grundlegend umzugestalten. Die zügige Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils dürfe nicht in Frage gestellt werden:

23.08.2004 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

''Wir werden in diesem Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsgerechtigkeit zwischen Kinderhabenden und Kinderlosen umsetzen. Dies duldet keinen Verzug. Für die Umsetzung sind die notwendigen Weichen gestellt: Kinderhabende werden künftig im Vergleich zu Kinderlosen weniger stark zu den Beiträgen zur Pflegeversicherung herangezogen.

Die Koalitionspartner der Bundesregierung haben zugleich stets bekräftigt, dass die Pflegeversicherung weiterentwickelt werden muss. Die Herausforderungen bei der Pflegeversicherung liegen auf der Hand: Entbürokratisierung der Pflege, eine engere Verzahnung von ambulanter, teilstätionärer und stationärer Pflege, der Vorrang von ambulanten Maßnahmen und bessere Leistungen für Demenzerkrankte. Es wäre aber verfehlt, bereits mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils bis Jahresende eine umfassende Reform der Pflegeversicherung verknüpfen zu wollen.''

In diesem Zusammenhang verwies die Bundesministerin auch auf den Runden Tisch Pflege, den sie zusammen mit ihrer Kollegin Ulla Schmidt vor einem Jahr initiiert hat. Er soll Empfehlungen erarbeiten, wie Hilfe und Pflege verbessert und entbürokratisiert werden können. Beteiligt sind daran unter anderem die Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungsträger, Kostenträger, Betroffenenvertretungen, die Länder und Kommunen sowie die Berufsverbände, Arbeitgeber und Gewerkschaften.


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