Denkmale werden barrierefrei

Am 1. August trat das novellierte Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg in Kraft. "Damit wird der Denkmalschutz in Brandenburg schneller, einfacher und bürgerfreundlicher", so Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka. "Die Neufassung zielt darauf ab, das kulturelle Erbe Brandenburgs wirksam und dauerhaft zu bewahren, die Belange des Denkmalschutzes mit den berechtigten Interessen von Eigentümern in Einklang zu bringen sowie zu einem investitionsfreundlichen Klima beizutragen und damit auch den Mittelstand und das Handwerk zu fördern. Hierfür werden Verfahren vereinfacht, Fristen verkürzt und Bürokratie abgebaut."

02.08.2004 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Besonders erfreut zeigt sich der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, Rainer Kluge, vom veränderten Gesetz, denn erstmals in Deutschland werden bei Denkmalschutz und Denkmalpflege die Belange behinderter Menschen grundsätzlich berücksichtigt. "Das bedeutet", so Kluge, "dass nach geltendem Landesrecht die Nutzung von Denkmalen auch barrierefrei ermöglicht werden soll. Nun müssen Denkmalbesitzer, Planer, Architekten, Bauleute und Pädagogen ihre Kreativität beweisen, wie nach der Sanierung von Denkmalen auch Rollstuhlfahrer, blinde oder gehörlose Menschen Gebäude- und Naturdenkmale erleben können."

Auch Sozialminister Günter Baaske begrüßt die neue Regelung und betont: "Es ist ein großer Gewinn für behinderte Menschen, wenn der Zugang zu kulturhistorisch bedeutsamen Denkmalen für sie in Zukunft einfacher möglich sein wird. Das neue Denkmalschutzgesetz bahnt intelligenten Kompromissen den Weg, die die Belange behinderter Menschen stärker als bisher in den Denkmalschutz integrieren."

Behindertenbeauftragter Rainer Kluge unterstreicht: "Ebenerdige Zugänge, Leitsysteme für blinde und optische Informationen für gehörlose Menschen oder ein Schrägaufzug wie in einer holländischen Museumsscheune könnten nun in Brandenburg breite Realität werden! Es gilt, an gute Lösungen wie in der Burg Ziesar oder vielen rekonstruierten Feldsteinkirchen anzuknüpfen. Auch bei der Umnutzung von Denkmalgebäuden wie z.B. durch Banken gibt es bereits gute Beispiele, die Vorbildcharakter haben."

Brandenburg verfügt über einen reichen und vielschichtigen Bestand an Denkmalen aus allen Epochen der Landesgeschichte. Derzeit sind rund 10.500 Denkmale, darunter über 100 Stadt- und Ortskerne, geschützt. Im Bereich der Bodendenkmale sind gegenwärtig rund 23.000 archäologische Fundplätze bekannt. Das vorhergehende Denkmalschutzgesetz war bereits über zwölf Jahre alt und hatte sich in verschiedenen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß erwiesen.


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