Ein-Euro-Jobs in Bildungseinrichtungen

In den letzten Wochen gab es bereits vielfältige Hinweise, dass konkrete Erwägungen angestellt und Vorkehrungen getroffen werden, Personen mit 1-Euro-Jobs auch in Schulen und anderen Bildungsreinrichtungen zu beschäftigen.

25.01.2005 Pressemeldung GEW Niedersachsen

Besonders intensiv scheint man bei einigen Schulträgern und in der Landesschulbehörde über den Einsatz von Arbeitslosen nachzudenken, wobei nicht nur an Einsatzmöglichkeiten im technischen und Verwaltungsbereich gedacht wird, die originär in die Zuständigkeit der Schulträger fallen, sondern auch an die Übertragung von Aufgaben mit pädagogischem Schwerpunkt.

Diese 1-Euro-Jobs sind keine regulären Beschäftigungsverhältnisse. Sie sind auf maximal ein Jahr beschränkt und nicht sozialversicherungspflichtig, Arbeitnehmerrechte entfallen weitestgehend.

Diese so genannten "Arbeitsgelegenheiten", die das SGB II (Hartz IV) für Arbeitslose, die "Arbeitslosengeld II" beziehen, vorsieht, werden zu einer weiteren massiven Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse führen und den seit Jahren anhaltenden Abbau von regulären Arbeitsplätzen verschleiern und weiter fördern.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab:

  • die öffentlichen und privaten Arbeitgeber weiter aus ihrer Verantwortung zur Schaffung von regulären Arbeitsplätzen zu entlassen und den Stellenabbau zu beschleunigen,
  • die politisch bewusst erzeugte Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte zu verschleiern und gesellschaftlich notwendige Arbeiten zum "Nulltarif" zu erledigen,
  • zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, die sozialen Leistungen gegenüber Arbeitslosen drastisch zu kürzen und Sanktionen zu verhängen,
  • die Arbeitslosenstatistik noch mehr als bisher zu verfälschen,
  • Druck auf die tariflichen Löhne der Beschäftigten mit dem Ziel einer generellen Absenkung auszuüben.

Einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Schaffung regulärer Beschäftigungsverhältnisse leisten diese Maßnahmen nach Auffassung der GEW nicht.

Die GEW Niedersachsen lehnt den Einsatz von Personal an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen auf 1-Euro-Job-Basis entschieden ab.

  • Die Betreuung, Erziehung und Pflege von Kindern und Jugendlichen erfordert ein hoch qualifiziertes und eingearbeitetes Personal. Dabei müssen Schülerinnen und Schüler stabile Beziehungen zu den in den Schulen beschäftigten Personen aufbauen können. Dies können Beschäftigte nicht, die für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden.
  • Der Einsatz dieses Personal nützt daher weder den Schülerinnen und Schülern noch dem Personal selber, da dieses nach Ablauf der Maßnahme in der Regel nicht in den regulären Arbeitsmarkt eingegliedert wird.
  • Der Gesetzgeber schreibt als wichtiges Kriterium vor, dass die 1-Euro-Jobs ausschließlich für so genannte "zusätzliche Arbeiten" eingerichtet werden. Da während der letzten Jahre in den Schulen die Personaldecke vom Arbeitgeber bewusst ausgedünnt worden ist, gibt es eine Menge Arbeit im pädagogischen wie nicht pädagogischem Bereich; nur ist diese Arbeit nicht "zusätzlich". Arbeitsgelegenheiten in Schule erfüllt nicht das Kriterium "zusätzlich", vielmehr sind sie pädagogisch notwendig und durch reguläre Arbeitsstellen abzudecken. Es droht die Gefahr, bestehende Arbeitsplätze durch Schaffung von 1-Euro-Jobs zu ersetzen.

Die GEW fordert die Personalräte auf, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln den Einsatz von Arbeitslosen auf 1-Euro-Job-Basis zu verhindern.

Insbesondere sollten die Personalräte ihr Recht auf Mitbestimmung einfordern und die Eingliederung von sog. "1-Euro-Jobbern" ablehnen.

Die GEW fordert das Kultusministerium auf dafür zu sorgen, dass 1-Euro-Jobs an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weder angefordert noch zugelassen werden.

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands der GEW Niedersachsen
Hannover, d. 24. 1. 2005

Ansprechpartner

GEW Niedersachsen

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