Erdsiek-Rave zu Konsequenzen aus dem Kopftuchurteil

"Wir sollten uns in Schleswig-Holstein die Zeit nehmen nachzudenken und genau zu prüfen, ob und wie ein Kopftuch-Verbot an den Schulen normiert werden kann", erklärte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave heute im Landtag von Schleswig-Holstein.

15.12.2004 Pressemeldung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Bisher reiche die derzeitige Rechtslage aus, um im Einzelfall auf mögliches verfassungswidriges Verhalten zu reagieren. Man müsse auch abwarten, damit eine verbindliche Rechtslage geschaffen werden könne, die der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU entspreche. Zurzeit lägen bereits einzelne Gesetzestexte von Bundesländern der EU-Kommision zur Klärung vor.

Die Ministerin machte deutlich, dass das Schulgesetz von den Lehrkräften fordere, in ihrem Unterricht in jeder Weise die Werte des Grundgesetzes zu vertreten und vorzuleben: religiöse Toleranz, Menschenwürde, Freiheitsrechte, Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Erdsiek-Rave: "Das sind ebenso zentrale Rechtsgüter. Es geht hier nicht darum, eine isolierte Frage zu entscheiden. Es geht um eine juristische Güterabwägung, die weit über einen Paragraphen eines Gesetzeswerks hinausgeht. Sie hängt mit Landesgesetz, mit Bundesgesetz, mit EU-Regelungen, mit den Menschenrechten zusammen. Deshalb kann man viel zerstören, wenn man vorschnell eine Regelung vom Zaun bricht".


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