Erklärung der Kultusministerkonferenz zu den heutigen Beratungen des Rates für deutsche Rechtschreibung

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat bei seiner heutigen 3. Sitzung in München über Vorschläge zu einem Teilbereich der Getrennt- und Zusammenschreibung beraten. Betroffen ist § 34 des derzeitigen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung, in dem es um trennbare Zusammensetzungen von Verbzusätzen mit Verben geht. Der Rat sieht vor, konkrete Beschlüsse hierzu im Juni zu fassen. Die Kultusministerkonferenz wird über die Vorschläge des Rates entscheiden, wenn sie nach Anhörung von Verbänden endgültig vorgelegt werden.

08.04.2005 Pressemeldung Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Nach dem Statut über die Arbeit des Rates ist es erforderlich, dass zunächst Vertretern der Schulen, insbesondere der Lehrer- und Elternvertretungen sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll. Außerdem sollen Vertreter solcher Einrichtungen angehört werden, die aufgrund ihres Umgangs mit Sprache und Rechtschreibung deren Fortentwicklung beurteilen können oder voraussichtlich an der Umsetzung der Beschlüsse des Rates beteiligt sein werden.

Die Kultusministerkonferenz hatte im vergangenen Jahr die Einrichtung des Rates für deutsche Rechtschreibung einstimmig beschlossen. Der Rat soll insbesondere die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren, die Entwicklung der Sprachpraxis beobachten und das orthografische Regelwerk im unerlässlichen Umfang weiterentwickeln.


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