Forschungsförderung durch Föderalismusreform nicht beeinflusst
(hib/SUK) - Im Rahmen der geplanten Föderalismusreform müssen Bund und Länder über die Zukunft der Bund-Länder-Kommission (BLK) beraten. Da das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Förderung überregional bedeutsamer wissenschaftlicher Forschung beibehalten wird, bleiben laufende Bund-Länder-Programme im Bereich der Forschungsförderung unberührt.
29.03.2006 Pressemeldung Deutscher BundestagDas teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/920) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/780) mit.
Andere Verpflichtungen des Bundes sollen mit jährlichen Kompensationsleistungen aus dem Haushalt des Bundes an die Länder ab Anfang nächsten Jahres abgegolten werden. Die Länder seien verpflichtet, die Kompensationsmittel für Aufgaben der Bildungsplanung einzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2013 werde der Bund jährlich einen Beitrag von 19,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
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