Im Jahr 1964 haben die Länder erstmals länderübergreifende, einheitliche Regelungen für das Schulwesen getroffen. Das „Hamburger Abkommen“ regelte beispielsweise die Notengebung, den Beginn und das Ende des Schuljahres, den Korridor für die Sommerferien, die Fremdsprachenfolge und die Bezeichnung der unterschiedlichen Schularten und Abschlüsse.
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