Bundesrat

Hartz IV-Reform findet im Bundesrat keine Mehrheit

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen für Hartz-IV-Empfänger nicht zugestimmt. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten.

17.12.2010 Pressemeldung Bundesrat

Auf Wunsch der Bundesregierung wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befassen. Dieser hat direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung kurzfristig eine Arbeitsgruppe beauftragt, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren.

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

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