Kinderzuschlagsrechner geht online

Ob und wie viel Kinderzuschlag ihnen zusteht, können sich Eltern jetzt ganz einfach im Internet ausrechnen lassen. Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums ist unter [www.bmfsfj.de](http://www.bmfsfj.de) seit heute der Kinderzuschlagsrechner frei geschaltet, der überschlägig ermittelt, ob Eltern einen Anspruch auf die neue Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen haben.

02.05.2005 Pressemeldung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

"Wir unterstützen Familien mit einem neuen Service. Alle Eltern können jetzt mit unserem Kinderzuschlagsrechner schnell herausfinden, ob sie Anspruch auf die neue Familienförderung haben. Gering verdienende Familien bleiben dank des Kinderzuschlags nicht auf staatliche Transferleistungen angewiesen, sondern finden den Weg aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II. Rund 150.000 Kinder und ihre Familien wollen wir so in ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit stärken", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt.

Zur Online-Berechnung des Anspruchs auf den Kinderzuschlag sind Angaben zum Erwerbseinkommen der Familie, ihrer Steuer- und Sozialversicherungspflicht, zu anderen Einkünften sowie zu Mietkosten und Absetzbeträgen notwendig. Aus ihnen ermittelt der Online-Rechner den möglichen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Alle Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert. Eltern können außerdem ein Antragsformular für den Kinderzuschlag ausdrucken, das sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ausgefüllt bei ihrer Familienkasse einreichen können.

Das Bundesfamilienministerium hat die Informationen über den Kinderzuschlag ausgeweitet, um sicherzustellen, dass alle berechtigten Familien den Kinderzuschlag bei den Familienkassen der Agentur für Arbeit beantragen und erhalten. Auch die Wohlfahrtsverbände in Deutschland, die Familienverbände, die Familienberatungsstellen und Gewerkschaften informieren nun in der unmittelbaren Beratungstätigkeit und über die Medien Familien gezielt über den Kinderzuschlag.

Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung, die es seit dem 1. Januar 2005 gibt. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt. Er muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes.

Links:

Weitere Informationen
Kinderzuschlag bei den Familienkassen beantragen


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