Kultusminister stellt Ausweitung des islamischen Religionsunterrichts in Aussicht

Busemann: Niedersachsen von Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt" "Der islamische Religionsunterricht in Niedersachsen bleibt von der gestrigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt. Er läuft wie bisher weiter und soll am Bedarf orientiert schrittweise ausgebaut werden." Das hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (24.02.2005) in Hannover mitgeteilt.

24.02.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Hintergrund: Aufgrund einer Klage des Zentralrats der Muslime in Deutschland und des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland auf Einführung von islamischem Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen im Land Nordrhein-Westfalen hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Oberverwaltungsgericht Münster aufgetragen zu prüfen und zu entscheiden, ob es sich bei diesen Verbänden um Religionsgemeinschaften handelt. Damit verbunden wäre ein Rechtsanspruch gegen den Staat. Der staatlich verantwortete Religionsunterricht muss in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt werden.

Busemann nannte das Urteil "in seinen Entscheidungsgrundsätzen nachvollziehbar". An den Status einer Religionsgemeinschaft seien strenge Anforderungen zu knüpfen. Lockere Verbindungen von Glaubensrichtungen könnten den Status nicht rechtfertigen. Vielmehr müssten geklärte Glaubensinhalte und eine greifbare Organisationsstruktur gegeben sein. Auch müsse eine z. B. islamische Religionsgemeinschaft (s. Urteil) grundgesetztreu sein. Wer z. B. für einen islamischen Fundamentalstaat eintrete, könne, so Busemann, niemals den Status einer Religionsgemeinschaft mit entsprechendem Rechtsanspruch haben.

"In Niedersachsen haben die Vertreter der verschiedenen islamischen Glaubensrichtungen mit uns an einem Runden Tisch gesessen. Alle Gruppen bis auf die Aleviten haben dem Rahmenlehrplan zugestimmt. Damit haben wir eine Zustimmung von mehr als 90 Prozent der Muslime in Niedersachsen. Auch alevitische Kinder können am islamischen Religionsunterricht teilnehmen, sofern ihre Eltern sie anmelden", machte Busemann deutlich.

Zurzeit nehmen an Grundschulen in acht Standorten mehr als 300 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens in 19 Lerngruppen am staatlich verantworteten islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache teil. "Mit Beginn des nächsten Schuljahrs werden weitere Standorte dazu kommen", stellte Busemann in Aussicht.


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