Kultusminister weist Oppositionsvorwürfe zu Ganztagsschulen zurück

"Die altbekannten Vorwürfe der SPD werden auch im zweiten Aufguss nicht treffender. Die Förderrichtlinie zur Vergabe der Mittel aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) war allen Beteiligten, auch der SPD-Land-tagsfraktion, spätestens seit November 2003 bekannt. Bei der Mittelvergabe ist streng nach dieser Richtlinie verfahren worden. Davon haben auch zahlreiche SPD-geführte Kommunen profitiert. An den bislang erteilten Zuwendungsbescheiden gibt es nichts zu deuteln", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute erhobene Vorwürfe zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Mitteln aus dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung zurückgewiesen.

19.12.2005 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Das Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes stelle eindeutig klar, dass alle nach Ziffer 8.2 des Ganztagserlasses genehmigten Ganztagsschulen die rechtliche Stellung einer Ganztagsschule nach dem Schulgesetz erlangt haben. Deshalb waren und sind sie gemäß der Richtlinie zu fördern. Ein Verstoß der Vergabepraxis von IZBB-Mitteln gegen die geltende Förderrichtlinie lasse sich auch nach Auffassung des GBD nicht feststellen. Auch mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern stimme die Förderpraxis vollkommen überein.

"Die von der Opposition geforderte Rechtssicherheit ist also längst gegeben. Schulträger, die IZBB-Mittel beantragt haben, sollten sich daher von der Opposition nicht verunsichern lassen", so Busemann abschließend.


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