Kultusministerium weist Kritik zurück

Das Kultusministerium weist die Kritik der GEW zurück. Für Anwärter und Referendare im Vorbereitungsdienst endet der Vorbereitungsdienst vor Beginn der Sommerferien. In diesem Schuljahr bedeutet dies, dass das Schuljahresende 2005/06 auf den 31. Juli fällt. Lehrkräfte, die nach Eintritt in den Ruhestand beziehungsweise nach Ende des Vorbereitungsdienstes am 1. und 2. August den Unterricht fortführen, genießen zwar keinen Dienstunfallschutz nach dem Beamtenversorgungsgesetz, jedoch besteht ersatzweise gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

28.04.2006 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Unabhängig hiervon haben Lehrkräfte, die in den Ruhestand treten, auch die Möglichkeit, auf Antrag ihren Ruhestand hinauszuschieben. In diesem Fall ändert sich dann hinsichtlich des Dienstunfallschutzes nichts. Anträge können beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.


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