Lehr- und Lernmittelverordnung wird finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig gerecht

Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat die Lehr- und Lernmittelverordnung des Freistaats für unwirksam erklärt, da die Verordnung den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig gerecht wird. Gleichzeitig hat es die Klagen der Lehrer abgewiesen.

25.09.2006 Thüringen Pressemeldung Thüringer Kultusministerium

Lehr- und Lernmittelverordnung wird finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vollständig gerecht / Klagen der Lehrer wurden abgewiesen Kultusministerium prüft Konsequenzen Mit der Lehr- und Lernmittelverordnung wurde ein Weg gewählt, der – möglichst unbürokratisch in der Durchführung – das Geld bei den Schulen belassen hat. Das Kultusministerium wird nun die schriftliche Urteilsbegründung, die spätestens Anfang November vorliegen wird, abwarten und dann die entsprechenden und notwendigen Konsequenzen ziehen.

Der Freistaat wird aber an einer angemessenen Beteiligung der Eltern an der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, die im Grundsatz vom Gericht nicht in Frage gestellt wurde, festhalten.


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