Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur gestrigen Verhandlung beim Arbeitsgericht Dresden in Sachen Porsch

Jedes Arbeitsgerichtsverfahren beginnt mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gütetermin, der versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst will sich von Herrn Porsch wegen seiner Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR auf Dauer trennen und lehnt eine Weiterbeschäftigung an einer sächsischen Hochschule generell ab.

22.10.2004 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sollte der am 25. November 2004 anberaumte nächste Gütetermin scheitern, wird das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst den von Herrn Porsch angekündigten rechtlichen Schritten gelassen entgegensehen. Dabei wird das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf eine intensive Beweisaufnahme unter Einbeziehung der Birthler-Behörde hinwirken.


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