Stiftungsratsvorsitzende Wanka vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten um Opfergedenken nach 1945

Zu einem Gespräch zur Vermittlung bei den Meinungsverschiedenheiten zwischen der Vorsitzenden der "Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945 -1950 e.V.", Gisela Gneist, und dem Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Prof. Dr. Günter Morsch, hatte die Stiftungsratsvorsitzende der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Kulturministerin Prof. Dr. Johanna Wanka, am Mittwoch nach Potsdam eingeladen.

30.08.2006 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Als weitere Gesprächspartner hatte Wanka Ministerpräsidenten a.D. Prof. Dr. Bernhard Vogel sowie den Landtagspräsidenten Gunter Fritsch gewinnen können. "Wir haben mit dem Gespräch die Bereitschaft erreicht, dass die Diskussion um das Gedenken an die Opfer des sowjetischen Speziallagers 1945-1950 auf eine sachlich-konstruktive Basis zurückfindet. Im Interesse einer weiteren Aufarbeitung der ´doppelten Vergangenheit´ der Gedenkstätte Sachsenhausen haben beide Seiten den grundsätzlichen Willen zur weiteren Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht", so die Ministerin.

Die "Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945 – 1950 e.V." hatte der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten vorgeworfen, ihre Interessen nicht ausreichend zu vertreten und dem Direktor unterstellt, er behandele die Opfer der sowjetischen Speziallager als "Opfer zweiter Klasse". Gegen die Äußerungen der Arbeitsgemeinschaft, denen die Interpretation einer Stellungnahme Morschs in der Süddeutschen Zeitung zu Grunde liegt, hatte der Stiftungsdirektor eine Unterlassungserklärung ursprünglich mit Frist bis zum 21. August angestrengt. Prof. Morsch stellte in dem Gespräch nochmals klar, dass er nie von "Opfern zweiter Klasse" gesprochen habe, noch auch nur diesen Eindruck hervorzurufen beabsichtigte. Er habe sich vielmehr auch in dem Artikel dezidiert gegen jedwede Aufrechnung ausgesprochen. Es gehe ihm im Gegenteil um ein würdiges Gedenken aller Opfergruppen, das gerade jeglicher Form von Aufrechnung entgegentrete. Frau Gneist nahm diese Klarstellungen zur Kenntnis. Damit entfällt für Herrn Prof. Morsch die Grundlage für seine Unterlassungsklage. Beide Seiten sehen darin eine Grundlage für eine zukünftig konstruktivere Zusammenarbeit mit der Stiftung. Alle Beteiligten waren sich einig, zukünftig stärker an dem gemeinsamen Anliegen der weiteren Entwicklung des Gedenkens an die Speziallagerhäftlinge anzuknüpfen als an möglicherweise auch weiterhin vorhandene unterschiedliche Auffassungen von deren Ausgestaltung.


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