Teen-Courts – Hamburg bekommt Richter in Turnschuhen

(jb/bbs) Hamburg geht neue Wege bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität und setzt dabei auf Teen-Courts. Zum kommenden Schuljahr sollen die ersten Schülergerichte ihre Arbeit aufnehmen und im Auftrag der Staatsanwaltschaft "urteilen". Heute stellten Justizsenator Carsten Lüdemann und Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig das Projekt vor.

11.05.2006 Hamburg Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

"Kriminalität an Schulen ist kein Grund zum Resignieren, sondern zum Handeln. Genau das machen wir mit diesem neuen Projekt", erläutert Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig. "Unser Ziel ist es, kriminelle Karrieren frühzeitig zu unterbinden. Mit den Teen-Courts wollen wir den direkten Draht nutzen, den Jugendliche zu ihren Altersgenossen haben. Eine Missbilligung durch einen Schulkameraden kann mehr bewirken, als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen", erklärt Justizsenator Carsten Lüdemann die Idee des Projekts. Bereits in dieser Woche beginnt für die künftigen Juniorrichter die Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler kommen in der Pilotphase aus den 9. und 10. Klassen der Hauptund Realschule Sachsenweg, dem Gymnasium Ohmoor und der Gesamtschule Niendorf. Sie werden Fälle aus ganz Hamburg auf den Tisch bekommen.

Und so läuft das Verfahren: Die Staatsanwaltschaft kann geeignete Fälle gegen junge Straftäter an den Teen-Court weiterleiten. Dort führt ein Gremium aus jeweils drei geschulten Jugendlichen unter Anleitung eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch über die Tat und legt eine Sanktion fest, deren Erfüllung von der Jugendgerichtshilfe überwacht wird. Das Verfahren setzt voraus, dass der Jugendliche geständig und mit einer Verhandlung vor dem Teen-Court einverstanden ist, dass der Sachverhalt geklärt und eine Befassung des Jugendgerichts nicht erforderlich ist. In der Regel wird es sich um jugendtypische Verfehlungen handeln. Im Anschluss an das Verfahren vor dem Teen-Court gelangt der Fall zur abschließenden Entscheidung zurück an die Staatsanwaltschaft. Sie kann das Verfahren jetzt einstellen, weil mit der Erfüllung der Auflage eine erzieherische Maßnahme durchgeführt wurde. Das Ermittlungsverfahren verbleibt damit in der Hand der Staatsanwaltschaft.

Mit den Teen-Courts greift Hamburg die positiven Erfahrungen insbesondere aus Bayern auf, wo im Jahr 2000 in Aschaffenburg das erste vergleichbare Projekt ins Leben gerufen wurde. Die Ergebnisse einer begleitenden Studie zeigen, dass die Rückfallquote nach einem Schülergerichtsverfahren mindestens um zehn Prozent niedriger als bei den übrigen Straftätern liegt. Auch in Hamburg ist eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts geplant.

Rückfragen:

Carsten Grote, Tel.: 428 43-3143, Mobil: 0172-4327953, Mail:
Alexander Luckow, Tel.: 42863-2003, Mail:


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