Wissenschaftsminister Corts fordert Studierende zu Beteiligung auf

Im Hinblick auf öffentliche Diskussionen über Höhe und Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2007/2008 hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, erneut klargestellt, dass die Hochschulen zur Zeit dabei seien, individuelle Konzepte zur Verbesserung der Lehre auszuarbeiten: Es gelte der gesetzlich verankerte Grundsatz, dass "die Einnahmen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu verwenden" seien. Welche Schritte Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen im Einzelnen gingen, könnten sie unter Beteiligung der Studierenden nach ihren eigenen Erfordernissen selbst festlegen.

16.04.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

"Ich fordere auch die Studierenden auf, sich aktiv an dieser Diskussion zu beteiligen." Da ihm aus manchen Hochschulen berichtet werde, dass sich die Asten dem verweigerten, schlägt der Minister den Hochschulen vor, Möglichkeiten unmittelbarer Beteiligung für die Studierenden etwa im jeweiligen Internet-Auftritt einzurichten. Auf diese Weise könnten die Studierenden aus ihrer Sicht den Präsidien Schwachstellen in der Lehre benennen. Einen entsprechenden Vorschlag werde er bei der nächsten Hochschulleitertagung machen, kündigte der Minister an. In diesem regelmäßig unter seinem Vorsitz tagenden Gremium sei das Thema Verwendung der Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre längst ständiger Tagesordnungspunkt, fügte er hinzu.

Der Minister wies außerdem darauf hin, dass die Hochschulen über den Einsatz der Studienbeiträge dem Wissenschaftsministerium regelmäßig berichten müssten. Auch das sei gesetzlich vorgeschrieben. Er erinnerte außerdem an die im Hochschulgesetz vorgesehene regelmäßige Evaluation der Leistungen der Hochschulen. An dem Verfahren zur Bewertung der Qualität der Lehre seien die Studierenden zu beteiligen.

"Über die Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen entscheiden die Hochschulen im Rahmen des Studienbeitragsgesetzes genauso eigenverantwortlich wie über die Befreiung oder Ermäßigung von diesen Beiträgen", stellte der Wissenschaftsminister klar. Im Haushalt 2007 stünden als Einnahmeposition der Hochschulen knapp 62,3 Millionen Euro. Da die Studienbeiträge erst ab Wintersemester 2007/2008 erhoben werden, erfasse diese Zahl allerdings nur das Aufkommen eines halben Jahres. Er rechne, wie auch schon bei der Verabschiedung des Studienbeitragsgesetzes im Oktober 2006 im Landtag dargelegt, mit einem Beitragsaufkommen von 120 bis 130 Millionen Euro im Jahr, sagte der Minister.


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