Nordrhein-Westfalen

Entwicklung der Förderungsbedingen in NRW - Mangelverwaltung durch eine allgemeine Pauschalförderung?

11.08.2011 Artikel

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In einem Rückblick auf 1 Jahr "Rot-Grün" haben die 3 Dortmunder SPD-Landtagsmitglieder über die sich für Dortmund ergebenden "positiven Entwicklungen" auf interessante Überlegungen in der SPD-Landtagsfraktion hingewiesen. So werde u.a. überlegt, die Mittel aus der so genannten "Schulpauschale" nicht nur für den Ausbau der OGS, sondern auch für den U-3-Ausbau zu verwenden. Damit wäre die Schulpauschale nicht mehr zweckgebunden. Es wurde u.a. auch darauf hingewiesen, dass es höhere Fördersätze bei der Offenen Ganztagsschule und mehr Geld für die Familienzentren gebe.

Anmerkungen:

Diese Überlegungen sind deswegen von Interesse, als sie einerseits deutlich machen, dass evtl. die Mittel der Schulpauschale für die Förderung der Offenen Ganztagsschule nicht benötigt werden. Dies ist jedoch vor allem deswegen nicht der Fall, weil die Fördersätze, entgegen des schön klingenden Hinweises auf höhere Fördersätze, überhaupt nicht angemessen sind. Die Fördersätze wurden tatsächlich um rd. 16 % erhöht, um sie an die überhaupt erstmals an die zwischenzeitlichen Kostenentwicklung anzupassen. Die Fördersätze bleiben jedoch weiterhin viel zu niedrig, weil bei der ursprünglichen Berechnung, die von dem Wert eines durchschnittlichen Lehrergehaltes ausging, nicht von dem Bruttoaufwand für einen Arbeitgeber, sondern nur von dem Nettobetrag ausgegangen wurde. Dieser Fehler ist bekannt. Die Fördersätze müssten insofern um weitere mind. 25 % erhöht werden!

Andererseits könnte sich aus dieser Öffnung der Schulpauschale die Konsequenz ergeben, dass den Kommunen für die Förderung von Tageseinrichtungen der Landesanteil zukünftig im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes als Pauschale zur Verfügung gestellt werden soll, zumal mit der jetzt vorgesehenen Öffnung der Schulpauschale für den Elementarbereich evtl. ein entsprechendes Tor in diese Richtung geöffnet werden soll. Eine solche Regelung würde noch mehr Kommunalisierung bedeuten und noch weniger sicherstellen, dass alle Kinder vergleichbare Lebensverhältnisse in NRW erwarten können, als dies jetzt bereits mit dem KiBiz gegeben ist.

Insofern müssen die Überlegungen stark in Frage gestellt werden.


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