KiBiz-Revision: Änderungen im Änderungsgesetz sind in Sicht
13.07.2011 Artikel
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Es zeichnet sich ab, dass es Änderungen des KiBiz-Änderungsgesetzes geben wird. Nach Presseberichten scheint es so, als hätten auf Druck der Fraktion DIE LINKE vor allem Verbesserungen im Zusammenhang mit der übergangsweise vorgesehenen U3-Pauschale erreicht werden können. Da es zudem nach einer Information der jugendpolitischen Sprecherin der Grünen, Andrea Asch, (Mehrheits-) Beschlüsse zu zuständigen Ausschusses zu Änderungen gegeben, muss es zudem Übereinstimmung zu einigen Änderungen gegeben haben.
Folgende Veränderungen des Gesetzentwurfes wurden im Fachausschuss des Landestags beschlossen:
1. Die U3-Pauschale wird um 400 Euro erhöht und soll bis zu einer Neuregelung mit der 2. Stufe der Revision gelten.
Anmerkungen:
Die Pauschalbeträge steigen auf die Werte: 1.400, 1.800, 2.200 Euro. Diese Beträge sind jedoch nach wie vor zu tief, wenn dass in der Gesetzesbegründung angegebene Ziel von 18 zusätzlichen Ergänzungskraftstunden erreicht werden soll, da bei der Berechnung nach wie vor von unzutreffenden Personal Durchschnittskosten ausgegangen wird. Die Beträge müssten bei 1.800, 2.500, 3.200 Euro liegen, wenn zumindest der Berechnungsfehler beseitigt würde. Vor allem: Da die Stichtagsregelung (es sollen nur Kinder unter 3 Jahren berücksichtigt werden, die am 15.3. noch unter 3 Jahre alt sind!) unangetastet bleiben soll, wird nicht nur ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand produziert, sondern vor allem auch eine unangemessene Einschränkung der Fördermöglichkeiten!
In der Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE wird darauf hingewiesen, dass von ihnen eine Aufstockung durchgesetzt und zusätzlich rd. 24 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Der Einsatz dieser Mittel entspricht der Summe, die sich aus der Differenz des ursprünglich für qualitative Verbesserungen im Jahr 2011 ausgewiesenen Ansatzes und den tatsächlich für die U3-Pauschale verbrauchten Mittel ergab und von der Landesregierung bereits für andere Zwecke verwendet werden sollten. Damit wird nun sicherstellt, dass in diesem Jahr und auch im Jahr 2012 die Landesmittel insgesamt für den erklärten Zweck der U3-Pauschale auch eingesetzt werden.
Dieser "Erfolg" steht nach wie vor in krassem Gegensatz zu der insgesamt erforderlichen Verbesserung der personellen Besetzung und vor allem der Verbesserung des Personalschlüssels in Gruppen mit Kinder unter 3 Jahren, der mit dem KiBiz zusätzlich verschlechtert wurde.
2. Das Quorum für die Wahl Von Stadtelternbeiräten wird auf 15 % der Einrichtungen gesenkt.
Anmerkungen:
Mit der Absenkung ist eine Erleichterung bei der Bildung von Elternbeiträgen erfolgt, jedoch nicht dem Votum aus der Anhörung vom 22.6.2011 gefolgt worden, gänzlich bei der ersten Wahl auf ein Quorum zu verzichten.
3. Die Steigerungsrate für 45-Buchungszeiten wird auf 4 % erhöht. Es soll Ausnahme geben.
Anmerkungen:
Damit wird die im Gesetzentwurf enthaltene Quote von 2 % zwar verdoppelt. Es bleibt jedoch bei der Deckelung, die insbesondere in den Fällen zu Beschränkungen bei der Einrichtung von bedarfsgerechten Angeboten führen, in denen Jugendämter in der Vergangenheit zurückhaltend waren. In der Anhörung am 22.6. wurde z.B. vorgetragen, dass alleine in der Stadt Düsseldorf 70 % der Buchungszeiten 45 Stunden-Angebote sind. Da nach dem Ländermonitor der Bertelsmannstiftung in NRW nur durchschnittlich 36,6 % der Kinder einen Ganztagsplatz zur Verfügung haben (mehr als 7 Stunden), aber z.B. in Ostdeutschland durchschnittlich bei 71 % liegt, wird diese Regelung dem Bedarf nicht gerecht und entspricht der grundsätzlichen Ausrichtung des KiBiz als Kostenbegrenzungsgesetz für die Landesregierung.
4. Zuschlag für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung: 2.000 Euro
Anmerkung:
Da die Regelung des Gesetzentwurfs einen "handwerklichen Fehler" enthielt, stellt diese Regelung lediglich eine dringend erforderliche Korrektur dar.
5. Verwendungsnachweisverfahren wird vereinfacht
Anmerkung:
Aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege wird das Verwendungsnachweisverfahren vereinfacht und damit auch "verhindert", dass es "hunderte" unterschiedlicher Regelungen in den Jugendamtsbereichen in NRW geben soll.
6. Additive Zuschlagsregelung für eingruppige Einrichtungen, soziale Brennpunkte und Waldkindergärten
Anmerkung:
Damit wird sichergestellt, dass sich die Zuschläge nicht gegenseitig ausschließen und z.B. auch zweigruppige Waldkindergärten zum Ausgleich der strukturell nicht gedeckten Mehraufwendungen entsprechend zusätzlich gefördert werden können.
Diese Regelungen bedeuten aber u.a. auch: Es soll keine weiteren Veränderungen geben. So z.B. eine Veränderung der Beitragsfreistellung! oder der Verbesserung der personellen Besetzung, der Sicherung der Verfügungszeit, der Freistellung von Leiterinnen, dem Einsatz von Hauswirtschaftskräften, der Sicherung von Fortbildung und Fachberatung oder verbindlicher Regelungen zur Umsetzung der 2. Stufe, einer verbesserten Beteiligung, der Bereitstellung zusätzlicher Mittel oder den vielen weiteren Vorschlägen, die in der Anhörung vorgetragen wurden.
Auch wenn mit den Änderungsanträgen Hinweise aufgegriffen werden, die in der Anhörung oder in Stellungnahmen vorgetragen wurden, so wird dennoch deutlich, dass zentrale Hinweise, wie z.B. notwendige Personalverbesserungen und Gestaltung der Elternbeitragsfreistellung nicht aufgegriffen wurden. Damit wird deutlich, dass die Regierungskoalition im nur einen eingeschränkten Gestaltungswillen hat. Damit bleiben die Änderungen unzureichende Korrekturen an einem unzulänglichen Gesetzentwurf mit dem weder die in der Vergangenheit erfolgten Verschlechterungen kompensiert noch die mit dem KiBiz erfolgten weiteren Verschlechterungen und neu eingeführten Verwerfungen korrigiert werden. Es ist zu hoffen, dass weitere Korrekturen im Laufe des Beratungsverfahrens noch erfolgen, zumal die Fraktion DIE LINKE weitere Änderungsanträge für die Plenarsitzung angekündigt hat und schließlich im Plenum "Mehrheiten" gefunden werden müssen.
Die im Landtagsausschuss beschlossenen Änderungsanträge stehen zur Verfügung. Hinweise auf Pressemeldungen sind ausgewiesen.
Weiterführende Links
- RP online
- Bild Zeitung
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