Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Änderungsgesetz in 2. Lesung noch nicht beschlossen - FPD beantragte 3 Lesung

20.07.2011 Artikel

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Die Beschlussfassung zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz ist heute in der 2. Lesung noch nicht erfolgt. Die FDP hat eine dritte Lesung beantragt, die am kommenden Freitag erfolgen soll. Damit ist die Entscheidung zum KiBiz-Änderungsgesetz nur aufgeschoben, jedoch nicht zu erwarten, dass das jetzt vorgelegte Paket nicht die erforderliche Mehrheit findet, da bereits zu dem Bericht über die Beratungen der Ausschüsse und den darin enthaltenen Modifikationen die Zustimmung der Faktionen SPD, Grüne, DIE LINKE abgegeben wurde.

Anmerkungen:

Zu der heutigen Sitzung hatte die CDU einen Änderungsantrag (15/2426) und die FDP einen Entschließungsantrag (15/2431) eingebracht, die in dem Rahmen der 3. Lesung behandelt werden sollen.

Die Anträge konzentrieren sich vor allem darauf

- CDU

Abschaffung der Deckelung der Zuwachsraten bei der Buchungszeit 45 Stunden auf 4 % Erhöhung des Zuschusses für Familienzentren (15.000 Euro) und Verzicht auf den Ausbaustopp Verzicht auf die Elternbeitragsbefreiung

- FDP

Bei der Weiterentwicklung des KiBiz soll der Qualitätssteigerung höchste Priorität beigemessen werden zumal die Haushaltslage angespannt ist, die Deckelung des Zuwachses von 45 Stunden Betreuungszeiten die Flexibilität einschränkt und mit der U3-Pauschale der Bürokratieaufwand steigt. Der Entschließungsantrag fordert die Landesregierung auf, sich vor der Einführung der Beitragsfreiheit den Angebots- und Qualitätsausbau zu widmen.

In der Debatte wurde auf die Anträge u.a. damit reagiert, dass es widersprüchlich sei, wenn die CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen die vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 240 Mio. Euro überhaupt in Frage stellt und jetzt Aufstockungsanträge stellt. Der FDP wurde entgegengehalten, dass sie selber in der Vergangenheit hätte andere Bedingungen mit schaffen können und ihre Forderung nach einheitlichen Elternbeiträgen vor Beitragsfreistellungen nicht nachvollziehbar seien. Andererseits müsse sowohl eine qualitative Verbesserung erfolgen als auch der Zugang zu den Angeboten erleichtert werden. Dies seien zwei Seiten einer Medaille.

In den Debattenbeiträgen von Herrn Tenhumberg, CDU, Frau Altenkamp und Herrn Jörg, SPD, Frau Asch, Grüne, Frau Dr. Butterwegge, Frau Beuermann, DIE LINKE, Herrn Hafke, FDP, Familienministerin Ute Schäfer wurde u.a. betont:

- Herr Tenhumberg

Das KiBiz habe mit den Familienzentren, der Sprachförderung Neuland beschritten, der Ausbaustopp von Familienzentren und die Bedarfsdeckung bei dem Zuwachs von 45 Stunden-Buchungszeiten stelle eine Bevormundung von Eltern dar. Es ist nicht nachvollziehbar woher das Geld für die Veränderungen stammt (25 Mio. Euro.) Eine Erstattung von 19 % an die Kommunen als Ausgleich für die Elternbeitragsausfälle erscheint nicht als gesichert. Beteiligen sie bei der Weiterentwicklung auch die Opposition.

- Frau Altenkamp

Mit der "Fallpauschale U3" würden mehr Plätze geschaffen, mehr Personal eingesetzt und die Tätigkeit von Kinderpflegerinnen gesichert. Inklusion würde in den Einrichtungen verbessert. Die Elternmitwirkung werde gestärkt. Die Gespräche zur Fortführung der Revision in der 2. Stufe müssten schnellstmöglich aufgenommen werden, um zu verhindern, dass sich die Kommunen zurückziehen. In der 2. Stufe werde auch die Kindpauschale in Frage gestellt, zumal die Auskömmlichkeit in Frage stehe. "Seien sie gewiss, dass wir an die Kindpauschale herangehen", lautete ihr Versprechen. Das KiBiz sei kein gutes Gesetz. Es könne auch nie ein gutes Gesetz werden. Die Bezeichnung des Gesetzes "Kinderbildungsgesetz" sei "verbrannt" und müsse zukünftig auch eher Kindertagesstättengesetz lauten.

- Herr Jörg

Wir brauchen keine strategischen Hinweise von denjenigen, die uns die Situation mit dem KiBiz eingebrockt haben. Wir haben die Vorschläge von Akteuren aufgegriffen und nach der Anhörung nachgesteuert. Das KiBiz bleibt Mumpitz.

- Frau Asch

Das KiBiz sei, auch wenn die CDU dies anders darstelle, kein gutes Gesetz. Die Realität ist mit dem KiBiz schlechter geworden. Anregungen aus der Anhörung seien aufgegriffen worden. Der Bürokratie soll abgemildert werden. Die Qualität soll sich verbessern. Die Elternbeitragsbefreiung im dritten Jahr entspricht Regelungen in Bundesländern wie Niedersachen und Hessen, in denen die CDU diesen Ansatz trägt.

- Herr Hafke

Die Revision erfolge in zu große Eile und zeichne sich dadurch aus, dass sie teuer ist. Wenn den Anregungen der Experten gefolgt würde, wäre das 1. Jahr beitragsfrei gestellt worden. Geld solle in Qualität nicht in politische Wohltaten gesteckt werden. Die FDP verlange eine 3. Lesung und habe daher einen Entschließungsantrag vorgelegt. In der Anhörung habe sich niemand für eine Rückkehr zum GTK ausgesprochen, daher könne das KiBiz nicht so schlecht sein.

- Frau Dr. Butterwegge

Die Erwartungen werden mit der Revision nicht erfüllt. DIE LINKE trägt den Einstieg mit, zumal er in die richtige Richtung geht. Die Schritte gehen aber nicht weit genug, daher wurden Ergänzungsanträge gestellt.

- Frau Beuermann

Die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserungen reichen nicht aus. Es werden nicht die notwendigen Prioritäten für den Elementarbereich gesetzt, obschon für die WestLB schnell Mittel bereitgestellt werden konnten. Es muss eine Korrektur der falsch berechneten Pauschalen (Volumen 318 Mio. Euro) erfolgen und eine Gleichbehandlung von Schule und Tageseinrichtungen sichergestellt werden. Es muss Beitragsfreiheit für alle Bildungsangebote sichergestellt werden.

- Frau Ministerin Schäfer

Mit den Veränderungen sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dies reicht aber noch nicht. Es werden nur erste Schritte gegangen. Familie und Beruf müssen gewährleistet werden. Elternbeitragsfreistellung und Qualitätsverbesserung sind zu erfüllen. Es finden Verbesserungen in der U3-Betreuung statt, ebenso wie für Kinder mit Behinderungen, es besteht kein Ausbaustopp für Familienzentren Die Landesregierung ist ein verlässlicher Partner für die Kommunen. Die Gebührenfreiheit ist keine Wohltat, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Einschätzungen:

In der Diskussion wurde deutlich, dass einigen Abgeordneten die Zusammenhänge nicht ausreichend geläufig sind und daher unzutreffende Aussagen getätigt wurden. Dies betrifft u.a.:

Familienzentren

Familienzentren sind keine Erfindung der schwarz-gelben Landesregierung. Bereits Anfang der 90er Jahre haben Modellmaßnahmen zu Häusern für Kinder und Familien stattgefunden. Während des 1. Kindergartentages 1996 fand dazu eine Arbeitsgruppenberatung statt. Im fachpolitischen Diskurs des Jahres 2000 standen Familienzentren im Fokus und in dem seit 2005 modifiziert geltenden Kinder- und Jugendhilfegesetz ist vorgesehen, dass alle Tageseinrichtungen eine erweiterte Aufgabenstellung haben (§ 22a SGB VIII).

Elternbeitragsfreistellung

Die Erkenntnis, dass mit einer Beitragsfreistellung und qualitativen Verbesserungen einerseits der Zugang zu Förderangeboten und gleichzeitig die Qualität so verbessert werden muss, dass Kinder individuell begleitet werden können, war ein Ergebnis der Modellmaßnahme 1970-1975 und führt zu dem Beschluss, in NRW die Elternbeiträge zum 1.1.1982 abzuschaffen. Aus finanziellen Gründen wurde dieser Beschluss am 13.12.1981 "kassiert". Insofern war es keine Initiative der FDP im Jahr 2003 die in NRW das Thema Elternbeitragsfreiheit auf den Tisch brachte. Es ist schon erstaunlich, dass die FDP jetzt dafür plädiert, einheitliche Elternbeiträge der Beitragsfreiheit vorzuziehen, obwohl sie gerade mit dem KiBiz den Wildwuchs und die Chancenungleichheit im KiBiz zum System gemacht hat.

Inklusion

Es ist ein Trugschluss, wenn behauptet wird, dass mit der Erhöhung der Förderung für Kinder mit Behinderungen Inklusion erleichtert würde. Inklusion ist mehr und verlangt, dass für jedes Kind die Zugangschancen erleichtert und Barrieren beseitigt werden. Das gilt nicht nur für Kinder mit Behinderungen, sondern ist vor allem auch eine Haltungsfrage. Das KiBiz unterstützt diese Sichtweise bislang nicht.

Keine Rückkehr zum GTK

Es war erforderlich, das GTK zu novellieren, zumal mit der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren im Landesausführungsrecht entsprechende Regelungen erforderlich waren. Auf der Basis des GTK hätte jedoch eine Weiterentwicklung erfolgen können. Die mit dem KiBiz geschaffenen systematischen Veränderungen haben sich als Hemmnis für qualitative Weiterentwicklungen erwiesen. Die betrifft auch das Finanzierungssystem.

Bürokratieabbau

Auch wenn beim Verwendungsnachweisverfahren eine Vereinfachung zu erwarten ist, alleine die Zusatzpauschale und die Einführung eines 2. Stichtags führen zu einer erneuten Bürokratieaufblähung!

Unübersichtlichkeit der Landesfinanzierung

Da selbst Menschen außerhalb des Parlaments nachvollziehbar erscheint, wie die jetzt mit den Änderungen entstehenden Mehraufwendungen gedeckt werden sollen, ist die Kritik von Parlamentariern nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung wollte ursprünglich noch nicht mal alle Mittel für die qualitativen Minimalverbesserungen entsprechend ausgeben, sondern für umleiten auf das U3-Investitionsprogramm. Die jetzt vorgesehenen Erhöhung der U3-Pauschale verlangt, dass der entsprechende Mittelansatz (rd. 24 Mio. Euro) für diesen Zweck auch verwendet werden soll.

Auch vor dem KiBiz war Mumpitz

Es ist zutreffend, dass das KiBiz mit den jetzt vorgesehenen Veränderungen unzulänglich, Mumpitz, bleibt.

Korrekturen und notwendige Verbesserungen dürfen aber nicht nur die Bedingungen in den Blick nehmen, die mit dem KiBiz geschaffen wurden. Bereits vor Gültigkeit des KiBiz bestanden unzulängliche Bedingungen, da die rot-grüne Regierungsmehrheit mit einer Novelle des GTK 1998 dem System seither jährlich 220 Mio. Euro entzieht und zusätzlich seit dem Jahr 2004 eine Sachkostenkürzung von jährlich 100 Mio. Euro "mitgezogen" wurde und in die KiBiz-Pauschalen "eingepreist" wurden. Auch diese Verschlechterungen müssen in den Blick genommen und kompensiert werden!


Weiterführende Links

  • Änderungsantrag der CDU
  • Entschließungsantrag der FDP

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