KiBiz-Revision: Bericht des Ministeriums zur Umsetzung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes
25.09.2011 Artikel
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Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW hat den zuständigen jugendpolitischen Landtagausschuss am 22.9.2011 mit dem beigefügten Bericht über den Stand der Umsetzung unterrichtet.
In den 7 Schwerpunkten wurde u.a. darauf eingegangen, dass
- das Land den Landesjugendämtern die Mittel zur Weiterleitung für die zusätzliche "U3-Pauschale" bereits zur Verfügung gestellt hat. Inwieweit damit Effekte durch die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiterinnen erzielt werden, wird erst nach Ablauf des Kindergartenjahres 2011/2012 deutlich.
- die Abschlagszahlungen für die Elternbeitragsausfälle geleistet wurden und davon ausgegangen wurde, dass rechnerisch ein Elternbeitragsanteil von 17,5 % auszugleichen ist.
- die es Diskussionen gibt, ob die Geschwisterkindregelung an die Rechtslage angepasst werden muss - also ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass im Jahr 2006 durch die Übertragung der Elternbeitragsfestsetzung das Land 80 Mio. Euro eingespart hat und nach den Konnexitätsregelungen die bestehende Regelung nur revidiert werden kann, wenn den Kommunen ein Ausgleich für die entstehenden Belastungen, einschließlich der Geschwisterkindermäßigung, gewährt wird.
Kommentar:
Es wird erkennbar, dass das Ministerium bemüht ist, die Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung der beschlossenen Veränderungen zu schaffen. Da jedoch die Regelungen selber unzulänglich sind und das Regelungswerk nicht klar genug ausgestaltet wurde, können diese Bemühungen nicht die Unzulänglichkeiten kompensieren, die z.B. durch die völlig unzulängliche Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen für einen zusätzlichen Personaleinsatz mit der U3-Pauschale gegeben sind oder die sich aus den in breiter Front kritisieren Regelung zur Elternbeitragsfreistellung im dritten Kindergartenjahr ergeben.
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