Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Eltern betrachten die vorgesehene Beitragsfreiheit kritisch

17.07.2011 Artikel

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Kritisch wird die der vorgesehene Einstieg in die Befreiung von der Beitragsverpflichtung nicht nur im letzten Kindergartenjahr angesehen, sondern auch Eltern weisen, nachdem bereits während der Landtagsanhörung auf entsprechende Ungereimtheiten hingewiesen wurde, darauf hin, dass durch das Fehlen einer "Geschwisterkindregelung" unter Umständen für Familien mit 2 Kindern, die gleichzeitig eine Kita besuchen, überhaupt keine Entlastung eintritt.

Anmerkungen:

In dem Bericht der RN vom 15.7.2011 schätzt ein Vater ein, dass von der vorgesehenen Regelung "nur wenige Eltern etwas vom beitragsfreien Kindergartenjahr" haben. Denn: Sollte die Geschwisterkindregelung nicht überall gelten, müssten Eltern von zwei Kindern, die eine Kita oder Hort oder eine offene Ganztagsschule besuchen, weiterhin für ein Kind zahlen.

Insofern ist es nicht damit getan, dass nach der vorgesehenen Regelung das Land nur den Beitragsausfall für das ältere Kind ersetzt, sondern dass auch eine entsprechend klarstellende Regelung in das Landesausführungsgesetz aufgenommen wird. Ansonsten könnten Kommunen, die die Erstattung für das ältere Kind durch das Land erhalten und dann nicht für das 2. Kind einsetzen, diese Erstattung "kassieren".

Im übrigen wird in diesem Beitrag erneut eine Erstattungssumme für die Beitragsausfälle der Kommunen in Höhe von 150 Mio. Euro benannt, obwohl nach den dem Ministerium vorliegenden Berechnungen nur 113 Mio. Euro tatsächliche Ausfälle anfallen. Das Land NRW sollte auf eine Überzahlung an die Kommunen in Höhe von 37 Mio. Euro (!) verzichten und diese Mittel für qualitative Verbesserungen oder den Einstieg in die nächste Freistellungsstufe verwenden.

Der Beitrag zur Einschätzung aus Rheine steht zur Verfügung.


Weiterführende Links

  • RN Rheine 15.7.2011

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