KiBiz-Revision: Elternbeitragsfreistellung nutzen Städte zum Abkassieren!
14.09.2011 Artikel
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Die geharnischte Kritik in der SPD-Landtagsfraktion über das Verhalten einiger - auch "SPD-geführter" - Kommunen bei der Umsetzung der Befreiung von der Beitragspflicht, zu dem u.a. der Westen am Tage berichtet, verweist einerseits darauf, dass die getroffene Regelung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gesetzlich abgesichert wurde. Andererseits wird aber auch erkennbar, dass "einige" Kommunen nicht die erforderlichen "bildungspolitischen" Zielvorstellungen der Landesregierung teilen und selber nicht dazu beitragen, die Bildungsbedingungen zu verbessern. Insofern erscheinen diese Kommunen als schlechte Sachwalter für die Belange von Kindern und Familien.
Kommentar:
Der Vorwurf jugendpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, "Manche Kommunen kassieren doppelt," ist dabei nur die Spitze eines Eisberges, zumal die Kommunen sogar über die Höhe des tatsächlichen Beitragsausfalls für Kinder im dritten Kindergartenjahr, sogar durch das Land eine Überzahlung erhalten. Tatsächlich hat die Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Auftrag des Ministeriums errechnet, dass Beitragsausfälle in Höhe von 113 Mio. Euro zu erwarten sind. Tatsächlich sollen die Kommunen als Ausfallentschädigung jedoch 150 Mio. Euro erhalten!
Die jetzt gemachte Erfahrung in Bezug auf das Verhalten von "einigen" Kommunen macht deutlich, dass die Verlagerung von Verantwortlichkeiten und weiteren Entscheidungsspielräumen im Elementarbereich auf den kommunalen Bereich in Frage zu stellen ist.
Scheinbar wird die Bedeutung von Bildungsausgaben in diesem Bereich geringer als z.B. die Konsolidierung der Haushaltssituation angesehen, obschon in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht die Bedeutung der Förderung von Kindern mit der Feststellung unterstützt wurde, dass das Kindeswohl finanziellen Interessen vorgeht. Insofern sollten in NRW auf keinen Fall weitere Aufgabenübertragungen auf Kommunen erfolgen, wenn nicht einzuhaltende Maximalstandards festgelegt sind.
Dass Kommunen ihren Aufgabenstellungen nicht hinlänglich nachgekommen sind, wird u.a. im Zusammenhang mit dem vor allem in NRW beim völlig unzureichenden Ausbau von Angeboten für Kinder unter 3 Jahren deutlich. Die Verpflichtung zum Ausbau bedarfsgerechter Angebote für alle Kinder ist seit 1996 im Kinder- und Jugendhilfegesetz den Kommunen ins Stammbuch geschrieben! Zudem haben die Kommunen nach dem Krippengipfel des Jahres 2007 auch nicht einen Gang zugelegt, zumal bei der Beschlussfassung über das Investitionsprogramm für den U3-Ausbau vereinbart worden war, dass neben den Mitteln des Bundes im Umfang von 4 Mrd. Euro, die Länder und die Kommunen in gleichem Umfang entsprechende Mittel bereitstellen. Die neue Landesregierung hat, wenn auch mit einem nicht ausreichend ausgestatteten Programm, mit der Zusatzförderung im Jahr 2010 begonnen. Kommunale Ausbauprogramme sind in NRW jedoch bei weitem nicht "die Regel".
Aktuelle Ergänzung: Inzwischen liegt auch eine Pressemitteilung der Fraktion Die Linke vor.
Weiterführende Links
- DER WESTEN Städte kassieren
- DER WESTEN Dorsten entlastet nicht
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