KiBiz-Revision erfährt Unterstützung durch die Jugendministerkonferenz in Essen
28.05.2011 Artikel
.
Nach der im Evangelischen Pressedienst abgedruckten Erklärung der Vorsitzenden der Jugendministerkonferenz ist damit zur rechnen, dass die Bemühungen in NRW, den Rechtsanspruch auf einen Platz für Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen und den Ausbau auch unter qualitativen Gesichtspunkten voranzutreiben Unterstützung erhalten.
Insofern ist damit zu rechnen, dass auch in NRW, wenn es einen Rechtsanspruch gibt, die entsprechenden Plätze auch vorgehalten werden. Die Konferenz hat zudem zur Kenntnis genommen, dass es "große regionale Unterschiede" gibt. "Hierüber müssten sich Bund, Länder und Kommunen verständigen."
Anmerkungen:
Damit müsste jetzt auch in NRW erwartet werden, dass sich die zuständige Fachministerin an diesen Perspektiven messen lässt, zumal sie als Vorsitzende der Jugendministerkonferenz diese Positionen vertreten hat.
Gewisse Zweifel an diesen Zusagen gibt es noch, zumal die von der Landesregierung bisher vorgeschlagenen Maßnahmen alleine nicht ausreichend sind, um eine angemessene Kompensation der in der Vergangenheit vorgenommen Verschlechterungen zu realisieren. Die vorgesehenen stundenmäßigen Aufstockungen durch die U-3-Pauschale sind unzulänglich.
Da ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr vom 1.8.2013 an besteht, der nicht durch Mindest-Ausbauquoten begrenzt ist, zumal diese Einschätzungen Ausbauquoten lediglich als Orientierung für die Verteilung der Bundesinvestitionsmittel galten. Es ist daher fraglich, ob in NRW ausreichend viele und qualitativ gut ausgestattete Plätze am 1.8.2013 zur Verfügung stehen, da derzeit nur für rd. 84 % der Kinder noch kein Platz vorhanden ist.
Angesichts der Feststellung in Bezug auf die großen regionalen Unterschiede, durch die den Kindern unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Bildungsangeboten geschaffen, bzw. vorenthalten werden, ist es dringlich, dass der Bund auf seine Aufgabe hingewiesen wird, "gleichwertige Lebensverhältnisse" sicherzustellen. Da diese Ungleichheiten heute bestehen und damit zu Beeinträchtigungen führen, müssten konkretere Initiativen ergriffen werden, um z.B. den Bund unter Hinweis auf seine in Artikel 72 Grundgesetz beschriebene Aufgabe massiv zu drängen, jetzt tätig zu werden.
Weiterführende Links
- Bericht im epd-Pressedienst
Keine Kommentare vorhanden