KiBiz-Revision: Evangelische Landeskirche Rheinland für mehr Qualität
27.08.2011 Artikel
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Der Leiter der Abteilung Bildung und Erziehung in der evangelischen Kirchenleitung Rheinland, Oberkirchenrat Klaus Eberl, stellt im Zusammenhang mit den aktuellen Änderungen des Kinderbildungsgesetzes in dem Interview der RPonline vom 26.8.2011 vor allem darauf ab,
- dass der Wegfall der Elternbeiträge "nur einen sehr begrenzten Effekt" hat
- dass er von einer zweiten Stufe der Revision im "nächsten Jahr" ausgeht,
- dass es zu "Anreizen für Qualitätsverbesserungen" kommen muss und
- eine Entlastung der Träger erfolgt - Kirchen wollen mit anderen Trägern gleichgestellt werden.
Anmerkungen:
Diese Positionen machen deutlich, dass die Erwartungen aus dem Bereich der Evangelischen Kirche einerseits in Bezug auf überfällige Qualitätsverbesserungen sehr bescheiden und in Bezug auf den Realisierungszeitpunkt unrealistisch sind, zumal im Beratungsprozess in der ersten Stufe deutlich wurde, dass die nächsten Korrekturen erst nach längeren Beratungen in "einigen Jahren" zu erwartet werden können. Zudem ist aufgrund der bisherigen Mittelfristigen Finanzplanung des Landes, den aktuellen Konsolisierungsbemühungen, die auch Kürzungen im Jugendhilfebereich bisher nicht ausschließen, überhaupt eine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten innerhalb dieser Legislaturperiode, also bis 2014 vorgesehen sind. 390 Mio. Euro sind lediglich für die Elternbeitragsbefreiung und alle anderen Erweitungen (U-3 Ausbau usw.) vorgesehen.
Im übrigen würde die Forderung der Kirche nach Entlastung des Trägeranteils den Handlungsspielraum für qualitative Verbesserungen erneut einschränken, es sei denn, die Kirchen treten massiv dafür ein, dass für die Trägerentlastung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um auch die Tendenz auszuschließen, dass sie - wie im Jahr 1998 - den Deal wiederholen, zugunsten möglicher erhöhter Landeszuschüsse zum Trägeranteil Kürzungen in der personellen Besetzung mitzutragen oder jetzt auf Verbesserungen zu verzichten. ("Damals" wurde ein solcher Deal mit dem so genannten "Kontrakt für die Zukunft" abgeschlossen, in dessen Folge Ausgabenminderungen in Höhe von jährlich 220 Mio. Euro vereinbart wurden, die bis heute jährlich realisiert werden, weil damit ein Finanzierungsvolumen von 13.000 Vollzeitstellen abgebaut wurde!)
Die Kirche sollte vielmehr ein eindeutiges Votum für bessere qualitative Bedingungen abgeben und auch einfordern sowie gemeinsam mit allen Trägern für eine vollständige Erstattung aller mit dem Betrieb einer Tageseinrichtung entstehenden Kosten eintreten, zumal dieser Anspruch auch durch mehrere Rechtsgutachten bestätigt ist, und damit zu einer "Gleichstellung" mit kommunalen Trägern führen, die nicht nur die Möglichkeit haben, die gesamten anerkennungsfähigen Betriebskosten aus "öffentlichen Mitteln" zu decken, sondern sogar auch noch die nicht gedeckten Betriebskosten und sonstigen Nebenkosten (Verwaltungskosten) aus Steueranteilen und sonstigen Einnahmen finanzieren.
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