Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: FDP warnt vor "mittlerer Katastrophe" und einem Scheitern der KiBiz-Änderungen

11.06.2011 Artikel

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Der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion hat am 10.6. vor einer "mittleren Katastrophe" gewarnt, da die vorgesehenen Veränderungen auf der Grundalge von "unseriösen Planzahlen" basieren. Beispielsweise sei der Ansatz für das "teure Wahlgeschenk" der Beitragsfreistellung viel zu gering angesetzt und müsse eher 220 statt 150 Mio. Euro betragen. Zudem ergäbe sich aus der "dramatischen Unterfinanzierung der Beitragsfreiheit" dass die Versprechen zur Qualitätsverbesserung nicht eingelöst werden können. "Mit den geplanten Mitteln und Maßnahmen ist der angekündigte Qualitätsausbau nicht zu leisten", wird u.a. festgestellt.

Anmerkungen:

Zutreffend ist die Feststellung, dass mit dem jetzt vorgelegten Änderungsentwurf des KiBiz bisher tatsächlich keine wesentlichen Verbesserungen vorgesehen sind, die die Verschlechterungen der Vergangenheit annähernd kompensieren könnten und darüber hinaus zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen, auf veränderte zusätzliche Anforderungen angemessen einzugehen.

Aber auch die Kritik an der "unseriösen" Datenlage ist berechtigt. Deutlich wurde dies nicht nur daran, dass das Ministerium sogar eingeräumt hat, dass von den eigentlich für Qualitätsverbesserungen (zusätzliche Ergänzungskräfte usw.) im Landeshaushalt 2011 vorgesehenen Mittel 23.642.100 Euro nicht benötigt und für andere Zwecke eingesetzt werden sollen! Widersprüchlich sind auch die Angaben in Bezug auf die Höhe der Mittel, die den Kommunen zur Erstattung der Einnahmeausfälle wegen der Elternbeitragsfreistellung benötigt werden. So wurde im März noch von 170 Mio. bei einem Gesamtvolumen für alle 3 Jahre von 510 Mio. gesprochen und jetzt der ein Betrag von 150 Mio. Euro ausgewiesen. "Unseriös" ist es aber, unter Bezugnahme auf Daten aus Niedersachen für NRW einen Erstattungsbetrag von 220 Mio. Euro zu behaupten.

Dass die von der Landesregierung genannte Summe bisher nur als eine "Schätzgröße" und ein "Platzhalter" anzusehen sind, ergibt sich daraus, dass im Rahmen der Konnexitätsausgleichsverpflichtung noch Verhandlungen über die Höhe der Erstattung nicht abgeschlossen sind und so eine exaktere Berechnung aussteht. Dies müsste spätestens bis zur Anhörung des Gesetzesentwurfs am 22.6. abgeschlossen sein, damit die sich daraus ergebenden Aspekte in die Beratungen einfließen können.

Andererseits lässt sich aber bereits jetzt abschätzen, dass die vorgesehene Höhe der für den Elternbeitragsausgleich reservierten Mittel tatsächlich nicht ausreichend sind, wenn gegenüber den Kommunen pauschale Erstattungen im Umfang von 19 oder 17 % - bezogen auf die Pauschalwerte - erfolgen sollen. Dies ergibt sich, wenn unter Zugrundelegung von bekannten Daten über die Anzahl der Kinder, der vorhandenen Plätze und der sich daraus ergebenden Besuchsquoten Vergleichsberechnungen angestellt werden. Daraus ergibt sich, dass bei der Unterstellung des Gesamtaufwands für 3 Jahre in Höhe von 510 Mio. Euro alleine für das 3. Kindergartenjahr - die 6jährigen Kinder - 181 und nicht 150 Mio. Euro eingeplant werden müssten.

Entsprechende Berechnungen, die auf der Basis der bereits im März bekannten Daten basieren, stehen zur Verfügung.

Informationen zu der Pressekonferenz der FDP finden Sie auch hier.


Weiterführende Links

  • Information der FDP-Fraktion
  • T-Online Nachrichten

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