KInderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Korrekturüberlegungen bei der Beitragsfreistellung

11.07.2011 Artikel

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In der SPD-Landtagsfraktion wächst die Erkenntnis, dass bei der vorgesehenen KiBiz-Revision ein Nachsteuern erfolgen muss. In einem Bericht der WR vom 10.7.2011 bestätigt der jugendpolitische Sprecher der SPD, dass so auch die Pläne zur bisher vorgesehenen Freistellung des Elternbeitrages im letzten Kindergartenjahr noch einmal überdacht werden sollten. Massive Kritik an der vorgesehenen Freistellung des Elternbeitrages war bereits bei Bekanntwerden der Überlegungen aus der SPD die im Koalitionsvertrag vorgesehen stufenweisen Abschaffung mit der Freistellung des letzten Kindergartenjahres umzusetzen vorgetragen worden. Die Überlegungen wurden. Diese Kritik wurde damals aber "vom Tisch" gewischt, wie auch ein gleichlautendes Votum der jugendpolitischen Sprecherin der Grünen.

Anmerkungen:

Eine Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr würde eher das Ziel einer Mittelstandsförderung verfolgen, als bildungspolitische Effekte erreichen können. Darauf wurde bereits bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Regierungsfraktionen am 6.4.2011 hingewiesen und gefordert, das erste Jahr beitragsfrei zu gestalten, einen verbindlichen Zeitplan für die nächsten Stufen der Elternbeitragsfreistellung festzulegen und vor allem aber auch die für die Qualität maßgeblichen Rahmenbedingungen zu verbessern.

Sollte jetzt tatsächlich das erforderliche Umsteuern noch gelingen, sollte gleichzeitig ein Fahrplan für den weiteren Ausstieg aus der Elternbeitragspflicht, einschließlich einer Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung erfolgen, zumal bisher bis zum Ende der Legislaturperiode gleich bleibend nur 390 Mio. Euro für alle Maßnahmen im Elementarbereich vorgesehen sind.

Dass dafür finanzieller Spielraum entsteht, ergibt sich u.a. auch schon dadurch, dass bei einer Beitragsfreistellung der vom Land zu übernehmende Anteil des Elternbeitragsausfalls, sowieso nicht bei den bisher unterstellten 150 Mio. Euro liegt, da die Besuchsquote bei dreijährigen Kindern geringer ist als bei sechsjährigen. Zudem müssten auch den Kommunen nicht 150 Mio. Euro erstattet werden, da die Ministerin Frau Schäfer selber nach einem Bericht der KNA vom 1.7.2011 darauf hinwies, dass der Einnahmeausfall der Kommunen nach einer Berechnung der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik an der TU Dortmund lediglich 113 Mio. Euro betrage. Die damit nicht benötigten 37 Mio. Euro könnten für die 2. Stufe der Beitragsfreistellung oder auch kurzfristig für qualitative Verbesserungen eingesetzt werden.

Mit der Herausstellung der evtl. Korrekturüberlegungen bei der Elternbeitragsfreistellung, einer Veränderungen bei den Wahlbedingungen für Elternvertretungen oder der Vereinfachung des Verwendungsnachweisverfahrens sollte nicht verdrängt werden, dass "eigentlich" vorrangig eine Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen (Personalschlüssel, Verfügungszeit, Leitungsfreistellung, Fortbildung) erfolgen müsste, damit die Förderungsbedingungen für alle Kinder verbessert werden und jedes Kind die Unterstützung erhalten kann, die für seine Entwicklung erforderlich ist.

Insofern müsste auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Mittelpunkt stehen.


Weiterführende Links

  • Westfälische Rundschau 10.7.2011

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