KiBiz-Revision: Landtagsanhörung und aktuelle Handlungsvorschläge
28.06.2011 Artikel
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Die Enge, unter der die Landtagsanhörung zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz am 22.6.2011 stattfand, hat die Sorge bestätigt, dass nicht nur einerseits die erforderliche Sorgfalt bei der Auseinandersetzung mit den vorgeschlagenen Regelungen in Frage steht und andererseits nicht die Maßnahmen bereits jetzt realisiert werden, die in einem ersten Schritt erforderlich wären.
Dazu zählt auch die Sorge, dass die Landesregierung - trotz umfassender Voten - mit der Beitragsfreistellung im ersten Jahr der Nutzung eines Angebote zu beginnen, den Vorschlag zur Freistellung beim Besuch des letzten Kindergartenjahres gemacht hat, an diesem scheinbar immer noch festhält und so deutlich macht, dass den Hinweisen aus dem Arbeitsfeld keine oder zumindest nur marginale Berücksichtigung beigemessen wird und andere Ziele verfolgt werden.
In einem Schreiben an die Abgeordneten des Landtags NRW wurde daher auf diese Sorge aufmerksam gemacht und nochmals eindringlich einen "Wirksamkeitsdialog" gefordert.
Zudem wurde dafür plädiert, dass den Kommunen, entgegen den Voten aus der Anhörung, nicht pauschal den im KiBiz unterstellte Elternbeitragsanteil von 19 % erstattet erhalten sollten, sondern nur eine Erstattung in Höhe des tatsächlichen Elternbeitragsausfalls zukommen sollte. Die "überzahlten" Mittel sollten eher für die Finanzierung der nächsten Beitragsbefreiungsstufe oder für die Verbesserung der Rahmenbedingungen eingesetzt werden. Es erscheint mir als unverständlich, wieso die Kommunen über die Erstattung des Ausfalls hinaus zusätzliche Mittel erhalten sollen, die u.U. nicht dem Elementarbereich zugute kommen.
Dass es sich dabei nicht um unwesentliche Beträge handelt wird daran deutlich: Bei einer Entlastung im Umfang von 19 % wird von einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 150 Mio. Euro ausgegangen.
Nach Berechnungen des Ministerium wird jedoch unterstellt, dass der tatsächliche Einnahmeausfall der Kommunen bei nur rd. 113 Mio. Euro (rd. 13 % - Anteil) liegt. Damit würden 37 Mio. Euro den Kommunen "zusätzlich" zur Verfügung gestellt.
Da die in der ersten Stufe vorgesehenen Maßnahmen der Verbesserung der Rahmenbedingungen (U3-Pauschale, Berufspraktikantenprogramm, Familienzentren-Zusatzförderung) nur Tropfen auf den heißen Stein sind, nicht allen Einrichtungen zugute kommen und vom Volumen viel zu gering sind, wurde vorgeschlagen, in der ersten Stufe zunächst nur eine Anpassung der falsch berechneten und nicht an die tatsächliche Kostenentwicklung angepassten Pauschalen vorzunehmen, zumal diese Korrektur auch nicht "konnexitätsrelevant" ist und damit auch Finanzierungsanteile der Kommunen mit einschließen würde.
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