Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision - Landtagsberatungen am 28.9.2011 zum Gesetzesantrag der Linken und Anträgen der CDU und FDP

28.09.2011 Artikel

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In der Plenardebatte des Landtags am 28.9.2011 stand der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur übergangsweisen Wiedereinführung einheitlicher Elternbeiträge, sowie Anträge der CDU- und FDP-Landtagsfraktion zur Debatte, mit denen festgestellt werden sollte, dass die Revision des Kinderbildungsgesetzes Mängel aufweist und die Geschwisterkindregelung nicht ausreichend gesichert ist. In dem FDP-Antrag wird die Landesregierung zudem aufgefordert, die vorgesehene Erstattungsregelung für die Kommunen offen zu legen, das weitere Evaluationsverfahren transparent zu gestalten und die Planungen für weitere Beitragsbefreiungen innerhalb dieser Legislaturperiode offen zu legen.

In der Berichterstattung über die Beratungen wird über die hitzige Debatte berichtet, in der die Landesregierung aufgefordert wurde, die vorgenommenen Änderung des Kinderbildungsgesetzes nochmals zu überarbeiten, um die Verunsicherungen und das eingetretene Chaos in Bezug auf die Geschwisterermäßigung zu beseitigen. In der Entgegnung wies Frau Ministerin Schäfer die Kritik zurück und machte die Vorgängerregierung dafür verantwortlich, dass den Kommunen das Recht eingeräumt wurde, die Geschwisterkindregelung aufheben zu können. Zu dem Vorschlag, die Geschwisterkindregelung gesetzlich vorzusehen, äußerte die Ministerin: "Das können wir uns derzeit nicht leisten." Es koste zusätzlich weitere 180 Mio. Euro. Grundsätzlich verwies sie darauf, dass sie die "komplette Gebührenfreiheit ... sukzessive einführen zu wollen."

Kommentar:

Die Debatte zeigt, dass die Regierung und die Regierungskoalition mit der beschlossen Veränderung des KiBiz, die gegen die ausdrücklichen Empfehlungen fast aller Experten der Landtagsanhörung erfolgt ist, Probleme geschaffen hat, die zu tatsächlich zu erheblichen Unklarheiten geführt haben und nicht überall die Umsetzung der Entlastung der Eltern sicherstellen. Erstaunlich ist, dass die Ministerin jetzt erklärt hat, für eine Geschwisterkindregelung müssten jetzt 180 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt werden, während sie zuvor darauf hingewiesen hatte, dass die Kommunen durchaus in der Lage sein müssten, die Geschwisterkindregelung zu realisieren, zumal das Land den Kommunen für die Elternbeitragsausfälle insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung stellen will, obschon tatsächliche Ausfälle nur im Umfang von 133 Mio. Euro zu erwarten seinen. Mithin ging sie davon aus, dass die "Geschwisterkindregelung" 17 Mio. Euro "kostet".

Irgendwie müsste tatsächlich mehr Klarheit entstehen.


Weiterführende Links

  • Gesetzesantrag der DIE LINKE
  • Antrag der CDU
  • Antrag der FDP
  • Mindener Tageblatt 28.9.2011

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