Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Ministerin erläutert die Verbesserungen durch das am 22.7. beschlossene Änderungsgesetz auch in Bezug auf die Qualitätsverbesserungen

08.08.2011 Artikel

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Fragen im Zusammenhang mit dem KiBiz-Änderungsgesetz, einschließlich Nachfragenzu den geschaffenen Verbesserungen, mit denen "mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung" erreicht werden soll, können alle Interessierten direkt an die Landesregierung NRW im Rahmen des "Bilanz-Dialogforums" unter www.unser.nrw.de richten.

Anmerkungen:

Dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Rahmen der Personalverbesserung evtl. selber nur als nicht ausreichend für mehr "Bildungsqualität" und "Bildungsgerechtigkeit" angesehen werden, wird daran deutlich, dass es der Landesregierung nur ein Anliegen ist, "Kleinkinder .... gut behütet und betreut (zu) wissen". Da Kinder jedoch einen Anspruch auf umfangreiche "Förderung" haben, die untrennbar Erziehung, Bildung und Betreuung umfasst, müssten die Bedingungen eigentlich viel umfangreicher verbessert worden sein.

In der Pressemitteilung der Landesregierung zu diesem Angebot heißt es u.a.:

"... Neben der Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr würden außerdem zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in den Kitas eingeführt. "Uns ist besonders wichtig, dass Eltern ihre Kleinkinder in unseren Kitas gut behütet und betreut wissen. Das geht nur mit mehr Personal. Dafür stellen wir den Kindertageseinrichtungen rund 124 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mitteln können wieder mehr Kinderpflegerinnen und -pfleger für die Betreuung von unter Dreijährigen eingestellt werden. Sie waren nämlich mit der Einführung des so genannten Kinderbildungsgesetzes fast ganz aus den Kindertageseinrichtungen herausgedrängt worden", so die Ministerin in ihrer Videobotschaft."

Die Pressemitteilung ist ausgewiesen.


Weiterführende Links

  • Pressemitteilung der Landesregierung

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