Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Öffentliche Anhörung zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz am 22.6.2011

01.06.2011 Artikel

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Die Anhörung zum Ersten KiBiz-Änderungsgesetz soll am 22.6.2011 stattfinden. Für die öffentliche Anhörung im Plenum des Landtages ist der Zeitraum von 9.00 bis 13.00 Uhr vorgesehen. Nach einem ersten Einladungsschreiben vom 24.5.2011 ist heute der Fragenkatalog den 37 "Sachverständigen" zugeleitet worden. Die vorgelegten 84 (!) Fragen weisen darauf hin, dass es einen erheblichen Nachfragebedarf gibt.

Anmerkungen:

Angesichts des damit auch im Parlament deutlich gewordenen "Aufklärungsbedarfs" stellt kommt z.B. der 7. Frage eine große Bedeutung zu, zumal nach dem derzeitigen Fahrplan für die weiteren Beratungen die Auswertung der Anhörung kurzfristig erfolgen muss, um dann bis zu dem vorgesehenen Termin für die Beratung in zweiter Lesung am 20.7.2011 evtl. notwendige Korrekturen vorzunehmen, obwohl dann kaum noch Zeit für eine Rückkoppelung besteht.

7. Haben Sie hinsichtlich der bereits erfolgten wie anstehenden Verfahrensabläufe zur Gesetzeserarbeitung (Zeitraum, Zeitplan) Bedenken, ob die notwendige Sorgfalt und Ernsthaftigkeit von Beratungen gegeben war/ist?

Aus dem verbleibenden engen Beratungszeitraum, der vor allem deswegen zustande gekommen ist, dass die für Januar 2011 angekündigte erste Entwurfsfassung erst Ende April durch die Landesregierung vorgelegt wurde, ergibt sich die Sorge, dass erneut mit "heißer Nadel" ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, ohne dass die Auswirkungen der vorgesehenen Veränderungen ausreichend bedacht werden können und so "Kollateralschäden" billigend in Kauf genommen werden, die vor allem die Kinder auszuhalten haben!

Hinweis: Stellungnahmen zu dem Änderungsgesetz sind von allen Beteiligten bis zum 15.6.2011 an den Präsidenten des Landtags erbeten. Emailadresse: anhoerung@landtag.nrw.de - Stichwort "KiBiz - A04 22.06.2011"


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