KiBiz-Revision - Personalschlüssel ist mehr als der Anstellungsschlüssel - Umsetzung und Entlastung von Kommunen und Trägern vorsehen
12.07.2011 Artikel
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Bereits vor und in der Landtagsanhörung wurde unter Bezugnahme auf die Ausarbeitung von Herrn Dr. Forkel darauf aufmerksam gemacht, dass bei Anwendung seiner Prüfkriterien m.E. auch in NRW die geltenden Personalbesetzungsregelung als echter Personalschlüssel und nicht nur als "formaler Anstellungsschlüssel" anzusehen ist. Daher müssten alle Einrichtungen mind. den 2. Wert der personellen Besetzung vorzuhalten und "jederzeit" der erste Wert nach § 19 KiBiz zu realisieren ist. Damit müssten die personelle Besetzung in NRW erheblich verbessert werden.
Anmerkungen:
Angesicht der anstehenden Beratungen der Ausschüsse zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung wurden die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher am 12.7.2011 aufgefordert, die entsprechenden Voraussetzungen für personelle Verbesserungen zu schaffen und eine passende Finanzierungsregelung vorzusehen, die evtl. zusätzliche finanzielle Belastungen von Trägern und Kommunen vermeidet.
An die jugendpolitischen Sprecherinnen/Sprecher der Fraktionen im Landtag NRW
Frau Andrea Asch Frau Dr. Carolin Butterwegge Herrn Marcel Hafke Herrn Wolfgang Jörg Herrn Bernhard Tenhumberg
zur Kenntnis an die Jugendministerin Frau Ute Schäfer
Sehr geehrte Frauen, sehr geehrte Herren!
Ich weise mit diesem offenen Schreiben nochmals darauf hin, dass nach meiner Einschätzung aufgrund der geltenden Regelungen des Kinderbildungsgesetzes die Träger verpflichtet sind, die nach § 19 vorzuhaltenden Personalstunden nicht nur als "Anstellungsschlüssel" nachzuweisen, sondern jederzeit als echten Personalschlüssel zu realisieren. Das bedeutet, dass für die Zeiten von Abwesenheiten und die mittelbare pädagogische Arbeit zusätzliche Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden vorgehalten werden müssen.
Da die Realisierung dieser Anforderungen jedoch aufgrund der falsch berechneten Pauschalen, der unzureichenden Anpassung an die Kostenentwicklung und viele Trägern aus den Zusatzstunden-Pauschalen die Sachkosten decken müssen, "an Grenzen stößt" und einen Förderanspruch eines Trägers gegenüber der Kommune auslöst, dürfte dies bei Trägern und Jugendämtern zu Problemen führen und die Auskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung zusätzlich in Frage stellen.
Auf die Problematik hatte ich im Rahmen der Landtagsanhörung am 22.6.2011 aufmerksam gemacht und am 23.6.2011 die zuständigen Dezernenten der Landschaftsverbände darauf hingewiesen, dass sich aus den von Dr. Forkel vorgelegten Prüfkriterien m.E. für NRW ergibt, dass die nach § 45 SGB VIII zu erteilenden Betriebserlaubnisse entsprechend erweitert werden müssten.
Ich bitte Sie daher dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der anstehenden ersten Stufe der Änderung des Kinderbildungsgesetzes die Voraussetzungen auch dafür geschaffen werden, dass alle Träger einen Personalschlüssel vorhalten können, der mind. dem 2. Wert nach der Anlage zu § 19 KiBiz entspricht, so dass damit einerseits eine erhebliche Verbesserung der personellen Besetzung erreicht wird, die über die vorgesehene U3-Pauschale hinausgeht und andererseits alle Kinder in vergleichbarer Weise verbesserte Förderungsbedingungen in NRW erhalten.
Zu Ihrer Information ist mein Schreiben an die Landschaftsverbände vom 23.6.2011 sowie die Ausarbeitung von Herrn Dr. Hans-Walter Forkel ("Kindertagesstättenrecht: Personalschlüssel als echter Betreuungsschlüssel oder als formaler Anstellungsschlüssel") die ich Ihnen bereits in der Vergangenheit zugeleitet hatte, nochmals beigefügt.
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