Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Presseberichterstattungen verweisen auf wesentliche Bestanteile der Neuregelung

24.07.2011 Artikel

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In den Presseberichten über die Beschlussfassung zur ersten Revision des Kinderbildungsgesetzes wird vor allem darauf eingegangen, dass in 7 Tagen der Elternbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung im letzten Kindergartenjahr gilt. Zudem erfolgen Hinweise darauf, dass die "Rahmenbedingungen verbessert" werden, die Mitwirkungsrechte der Eltern gestärkt, die Familienzentren besser ausgestattet und die Betreuung von Kindern mit Behinderungen verbessert werden soll.

Anmerkungen:

Es ist verständlich, dass in den Berichterstattungen jetzt über den Abschluss den Beratungsprozesses berichtet wird. Dabei fällt leider - wieder mal - unter den Tisch, dass bei den Berichten nicht benannt wird, von welchem Bezugspunkt aus "Verbesserungen" beschrieben werden, zumal während der Beratungen mehrfach deutlich gemacht wurde, dass die jetzt vorgesehenen Veränderungen keinerlei Verbesserungen im Verhältnis zu den in der Vergangenheit - auch schon vor 2005 - erfolgten Verschlechterungen darstellen und eigentlich ganz andere Bedingungen geschaffen sein müssten, damit Mitarbeiterinnen den aktuellen Aufgabenstellungen überhaupt gerecht werden können. Es ist auch verständlich, dass das Ministerium die erfolgte Revision als "Erfolg" darstellt, zumal sie ja selbst die durch den Landtag an ihrem Gesetzentwurf vorgenommenen Korrekturen begrüßt hat.

Es ist zu beachten, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen, die sich aus dem im Januar vorgelegten 5-Punkte-Programm der Landesregierung resultieren, überhaupt nicht als die Maßnahmen angesehen wurden, die sich als dringende Korrekturnotwendigkeit aus der geäußerten Kritik und selbst auch aus den durch das Ministerium veranstalteten Regionalkonferenzen zwingend ergaben. Als zentrale Unzulänglichkeit wurde immer wieder auf die unzulängliche Personalausstattung aufmerksam gemacht, die durch die Kürzungen im Jahr 1998 und die zusätzlichen Verschlechterungen mit dem KiBiz im Jahr erfolgt sind. Eine Kompensation der im Volumen von 13.000 Vollzeitstellen erfolgten Kürzung 1998 (Gesamtvolumen seither 220 Mio. Euro jährlich) ist mit den jetzt um 24 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellten Landesmitteln für die U3-Pauschale (gesamt rd. 65 Mio. Euro) nicht zu erreichen. Da die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Pauschale mit dem neu eingeführten Stichtag zusätzlich die Anspruchsvoraussetzungen mindert, ist u.U. damit zu rechnen, dass diese Mittel überhaupt nicht zur Gänze ausgeschöpft werden können.

Neben der Feststellung, dass die als Verbesserung der personellen Ausstattung ausgewiesenen unzulänglichen Aufstockungen durch die U3-Pauschale, mit der Elternbeitragsfreistellung eine Regelung durchgedrückt wurde, die die gesamte Kritik aus der Anhörung misssachtet, zumal am 22.6. zumindest ein Einstieg mit dem ersten Jahr des Besuchs eines Angebote vorgeschlagen wurde, wenn tatsächlich bildungspolitische Ziele mit der Maßnahme verbunden werden sollten. Angesichts der Ankündigung des Finanzministers, dass 2012 ein Sparetat aufgelegt werde und insgesamt 600 Mio. Euro gekürzt werden sollen, ist in Frage zu stellen, zu welchem Zeitpunkt die weiteren Schritte auf dem Weg zu gänzlichen Beitragsfreistellung, die in anderen Bundesländern längst Realität ist, erfolgen und erforderliche zusätzliche Mittel für die Kompensation von Verschlechterungen aus der Vergangenheit und für tatsächliche Verbesserungen zur Verfügung stehen, zumal für die zweite Stufe der Revision auch überprüft werden soll, ob das Finanzierungssystem überhaupt geeignet ist und, da die Erfahrungen diese Einschätzung längst bestätigen, in anderer Weise und mit mehr Mitteln ausgestattet werden muss.

Es wäre zudem notwendig, dass die beschlossenen Maßnahmen einem Wirksamkeitsdialog unterzogen werden, um festzustellen, ob und in welcher Weise Wirkungen erreicht werden/wurden.

Aus der Vielfalt der Berichterstattungen wird auf einige Berichte hingewiesen.


Weiterführende Links

  • WDR Bericht
  • epd Bericht
  • Mindener Tageblatt Bericht
  • RPonline Bericht
  • WDR Bericht 2
  • Pressemittelung der Landesregierung

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