KiBiz-Revision: Schwerpunktsetzung des Gesetzentwurfs kurzgefasst: "Weniger Elternbeiträge und mehr Qualität"
20.05.2011 Artikel
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Auf der Internetseite des Fachministeriums sind die Schwerpunkte nachzulesen, die die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Revision des Kinderbildungsgesetzes verbindet: Weniger Elternbeiträge und Qualität.
Der entsprechende Link ist ausgewiesen: www.mfkjks.nrw.de/presse/ministerin-schaefer-stellt-im-parlament-gesetzentwurf-zur-kibiz-revision-vor-10925/
Anmerkungen:
Der Einstieg in die Beitragsfreiheit wird als ein Beitrag dazu gesehen, dass frühkindlichen Bildung endlich eine entsprechende Bedeutung beigemessen wird und die "kleinen und mittleren Einkommen" entlastet werden, die ein erhöhtes Armutsrisiko haben.
Damit ist aber auch deutlich, dass die Elternbeitragsbefreiung nicht in erster Linie dazu dienen soll, den Zugang von Kinder in Tageseinrichtungen zu erleichtern, so wie dies "früher" als Argument verwendet wurde, z.B. auch von der SPD-Regierung, die im Jahr 1997 eine vollständige Beitragfreistellung ab 1.1.1982 beschlossen hatte, dann aber am 13.12.1981 aus finanziellen Gründen zurücknahm. Wenn mit einer Abschaffung des Elternbeitrages der Zugang zu Tageseinrichtungen erleichtert werden soll und so Kinder nachhaltiger gefördert werden können, hätte sowieso die schrittweise Einführung alle Kinder im Alter von 3 Jahren einschließen müssen. In entsprechender Weise besteht auch eine bereits auch eine Freistellungsregelung in der Stadt Aachen.
Es wird aber auch deutlich, dass mit die vorgesehene Entlastung der Eltern ehrlicherweise als eine Förderung des "Mittelstandes" ausgewiesen werden sollte, zumal dieser Schwerpunkt sich zudem auch in der finanziellen Gewichtung ausdrückt. Für die Elternbeitragsbefreiung werden rd. 150 Mio. Euro bereitgestellt. Für die "qualitativen" Verbesserungen jedoch lediglich 100 Mio. Euro.
Im übrigen können die jetzt mit der zusätzlichen Pauschale angekündigten Mittel kaum wesentliche Verbesserungen in der personellen Besetzung erreicht und die seit 1998 mit dem Kontrakt für die Zukunft begonnen Verschlechterungen, die mit dem KiBiz insbesondere für Gruppen mit Kinder unter 3 Jahren noch verschärft worden, in keiner Weise kompensiert werden. Im übrigen kann das in der Begründung des Gesetzes genannte Ziel, nämlich bis zu 18 Zusatz-Ergänzungskraftstunden selbst bei der günstigsten "Fallkonstellation" überhaupt nicht erreicht werden, weil die Pauschale sich nicht an den tatsächlichen durchschnittlichen Personalkosten orientiert und mit der Einführung eines neuen Stichtages wesentlich weniger Kinder als "unter 3jährige" zählen. Es ist fraglich, ob unter diesen Bedingungen die bereitgestellten Mittel überhaupt verausgabt werden können. Im übrigen fehlen die Ausführungsregelung zur Umsetzung der im Gesetzentwurf angekündigten zusätzlichen Förderung.
Interessant ist, dass im Rahmen der Darstellung der "qualitativen Verbesserungen" nicht das "Berufspraktikanten-Sonderprogramm" erwähnt wird, mit dem 1.000 Berufspraktikantenplätze zusätzlich subventioniert werden sollen. Für ein solches Zusatzprogramm besteht m.E. kein Bedarf, wenn in der jetzt anstehenden Korrekturrunde nur die falsch berechneten Pauschalen an die tatsächliche Personalkostendurchschnittssumme angepasst würde und damit auch die zwischenzeitlichen Tarifanpassungen berücksichtigt würden.
Eine solche Korrektur würde dazu beitragen, dass der mit den ganzen Zusatzprogrammen und Zusatzpauschalen verbundene Mehraufwand vermieden werden könnte.
Weiterführende Links
- Internetseite des Ministeriums
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