Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Selbst bei den geringen Veränderungen werden die Unzulänglichkeiten überdeutlich

25.08.2011 Artikel

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Die Umsetzung der mit der KiBiz-Revision vorgenommenen Veränderungen macht in der Praxis vor allem zweierlei deutlich:

Die Minimal-Verbesserungen in der personellen Ausstattung durch die U3-Pauschale ist völlig unzulänglich, um zu qualitativen Verbesserungen zu gelangen. Es hätten mehr Mittel bereitgestellt oder auch andere Prioritätensetzungen vorgenommen werden müssen.

Die vorgesehene Regelung zur Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr wird insgesamt bildungspolitisch verfehlt angesehen und in Bezug auf die häufig erfahrene Benachteiligung von jetzt zahlungspflichtig werdenden "Geschwisterkindern" als wirkungslos verpuffend erlebt.

Anmerkungen:

In einigen von vielen Beiträgen "aus dem Land" wird dies u.a. in Bezug auf die Forderung nach mehr Qualität benannt und die Unzulänglichkeit der Beitragsfreistellungsregelung u.a. im Beitrag der RN so ausgeführt: "Keine Entlastung Und Emsdetten plant durchaus Beitragsforderungen für bisher befreite Geschwisterkinder. So ergibt sich aktuell beispielsweise für die Emsdettener Familie Herder laut Beitragsbescheid folgende Rechnung: "Unser ältestes Kind ist im letzten Kindergartenjahr, die jüngste kommt gerade rein", beschreibt Familienvater Daniel Herder: "Wir haben aber genau den gleichen Bescheid wie bisher bekommen. Die Älteste ist jetzt frei, dafür zahlt die jüngste." Die erhoffte Entlastung bleibt folglich aus."

Dass in Bonn darauf hingewiesen wird, dass nach der jetzt eingeführten Beitragsbefreiungsregelung aber sichergestellt würde, dass keiner schlechter gestellt wird als vor der Revision erscheint, angesichts des Anspruchs, die Förderungsbedingungen zu verbessern und die Zugänge zu Bildungsangeboten erleichtern zu wollen, deutlich zu machen, dass die Ziele nicht unbedingt mit den vorgesehenen Maßnahme erreicht werden können.


Weiterführende Links

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