Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: SPD-Elternbrief trägt den Realitäten nicht Rechnung

24.07.2011 Artikel

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In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Landesvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende der SPD, Frau Hannelore Kraft und Frau Ute Schäfer, an die Eltern. Sie machen in dem Schreiben zunächst darauf aufmerksam, dass sie dem Elementarbereich des Bildungswesens hohe Bedeutung einräumen und daher frühe Bildung ganz wichtig sei. Sie stellen dar, dass aus diesem Grund nachhaltig in eine bessere Qualität von Betreuung und Bildung in Kitas investiert und die Zahl der Plätze massiv ausgebaut wird. Mehr Geld würde zur Verfügung und Bürokratie abgebaut, damit die gewonnene Zeit in Zeit mit Kindern eingesetzt werden könne. Zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führe auch die Elternbeitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr. Als zentrale Botschaft betonen sie: "Wir stehen für weniger Gebühren und für mehr Qualität in der Bildung." Es soll kein Kind mehr zurückgelassen werden. Aus diesem Grunde sollten frühe Förderung erfolgen und soziale Folgekosten vermieden werden. Es gebe noch eine Menge zu erledigen, kluge Entscheidungen seien nötig und dazu "freuen wir uns über Ihre Anregungen".

Anmerkungen:

Bereits im Zusammenhang mit den Beratungen des Kinderbildungsgesetzes sind vielfältige Hinweise für bessere Regelungen gefolgt und damit die Einschätzung der SPD unterstützt worden, dass das KiBiz Mumpitz sei. Auch für die anzuerkennende vorgezogene Revision des Landesausführungsgesetzes sind zusätzlich in den durch die Landesregierung organisierten Regionalveranstaltungen und selbst noch in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung vielfältige Anregungen für bessere und wirksamere Korrekturen am Gesetz erfolgt, damit auch der eigene Anspruch, nämlich dass "kein Kind mehr zurückgelassen werden" soll, erfüllt werden kann. So wurde jedoch nicht dem Votum gefolgt, anstelle der Elternbeitragbefreiung im letzten Kindergartenjahr, das erste Jahr beitragsfrei zu stellen und so dazu beizutragen, dass längerfristige Besuche von Bildungsangeboten gefördert werden, anstelle eines eher mittelstandorientiert erfüllten Versprechens. Mit der übergangsweisen Wiedereinführung landeseinheitlicher Elternbeiträge hätte ein wesentlicher Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit bei der Zugänge von Angeboten in NRW geleistet werden können.

Scheinbar schätzen die Landesvorsitzenden die Wirksamkeiten der marginalen personellen Aufstockung durch eine gesonderte zusätzliche, mit einem neuen Stichtag versehene Personal-Stunden-Pauschale völlig falsch ein. Mit der Pauschale wird weder eine Kompensation der in der Vergangenheit, auch schon vor 2005 erfolgten, personellen Verschlechterungen geleistet, noch eine Entlastung beim Bürokratieaufwand beigesteuert. Vielmehr wird alleine durch die gesondert zu beantragende, außerhalb des Finanzierungssystems gewährte und mit einem neuen Stichtag gekoppelte Pauschalförderung ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand erzeugt. Zusätzliche Verwaltungsaufwendungen entstehen durch eine sogar außerhalb des Gesetzes angesiedelte Richtlinienförderung für Berufspraktikantinnen.

Im übrigen werden zwar in der ersten Stufe der Revision rd. 240 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Davon sollen jedoch mehr als die Hälfte in die Beitragsfreistellung (150 Mio. Euro) fließen, so dass für qualitative Verbesserungen erkennbar sowieso weniger Mittel bereitstehen können. Außerdem werden mit dieser Erhöhungen nicht die Kürzungen kompensiert, die die rot-grüne Landesregierung vor 2005 mit über 350 Mio. Euro vorgenommen hat und die durch weitere Kürzungen der schwarz-gelben Landesregierung noch erhöht wurden, z.B. im Landeshaushalt mit weiteren 100 Mio. Euro. Da in der mittelfristigen Finanzplanung bisher überhaupt keine Mittel für zusätzliche Verbesserungen in dieser Legislaturperiode vorgesehen sind und der Finanzminister für das Jahr 2012 bereits Kürzungen angekündigt hat - es wird über ein Volumen von 600 Mio. Euro gesprochen - ist bisher nicht zu erkennen, dass zusätzliche und nachhaltige echte Verbesserungen über die jetzt vorgesehenen Trostpflästerchen hinaus zu erwarten sind.

Bemerkenswert ist, dass in dem Schreiben an die Eltern nicht auf die mit dem Änderungsgesetz beabsichtigte Stärkung der Elternmitwirkung und die Einrichtung von Elternvertretungen eingegangen wird, zumal dies als Verbesserung der Partizipation hätte herausgestellt werden müssen. Evtl. wird das Herausstellen deswegen gescheut, weil die Elternvertretungen, die sich bereits im Vorfeld gegen die vorgesehene Quorums-Regelung ausgesprochen hatte, auch nach Verabschiedung bereits in einer Pressemitteilung auf die viel zu höhen Hürden aufmerksam gemacht hat. Den entsprechenden Bericht im bildungsklick finden sie hier.


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