Kindebildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Städte- und Gemeindebund verkennt die Situation

15.06.2011 Artikel

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In einer Mitteilung weist der Städte- und Gemeindebund NRW darauf hin, dass das Präsidium die Absicht unterstützt, dies in einer ersten Stufe der Revision des KiBiz die "fachlich notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu konzentrieren". In Bezug auf die "wünschenswerten Verbesserungen des Personalschlüssels" müsse auf einen vollständigen Finanzausgleich bestanden werden.

Anmerkungen:

Diese Feststellungen sind insofern u.a. von Interesse, als damit davon ausgegangen wird, dass bereits in der ersten Stufe tatsächlich fachliche Verbesserungen angenommen werden. Faktisch ist in dem Gesamtpaket der jetzt vorliegenden Revision überhaupt keine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen enthalten, zumal die Aufstockung von Ergänzungskraft-Stunden mit den Mitteln der vorgesehenen U-3-Pauschale die unzulängliche Situation nicht kompensieren kann. (Zudem sollen nichtmal alle für qualitative Zwecke vorgesehenen Mittel auch entsprechend ausgegeben werden.)

Zudem ist der Hinweis darauf, dass zwar grundsätzlich wünschenswerte Verbesserungen des Personalschlüssels ausschließlich durch das Land getragen werden müssten, sehr fragwürdig, zumal die Kommunalen Spitzenverbände diejenigen waren, die bei der Erarbeitung der Finanzierungsregelungen des Kinderbildungsgesetzes bewusst Verschlechterungen in der personellen Besetzung bei den auszubauenden Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren gewollt hatten und damit den Ausbau "billiger" gemacht haben. Wenn jetzt eine gewisse Kompensation der Verschlechterungen erfolgen soll, kann doch nicht die gesamte "Last" dem Land zugeschoben werden.

Da die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor allem eine Aufgabe der Kommunen ist, können sie sich nicht "zurücklehnen" und die Finanzierung überfälliger Verbesserungen ausschließlich durch das Land erwarten. Bildungschancen werden "vor Ort" realisiert!


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